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Clemens Binninger
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Frage von Helmut E. •

Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binninger!

Welche Meinung haben Sie zur Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen
von Städten und Gemeinden? Beteiligt sich der Bund ausreichend finanziell daran?

Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen

Helmut Epple

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Epple,

haben Sie vielen Dank für die Frage zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kinderbetreuung. Die flächendeckende Ganztagesbetreuung soll jungen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und dabei trotzdem der Wahlfreiheit der Eltern Rechnung tragen. Zum 1. August 2013 wird darüber hinaus ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr in Kraft treten.

Die Bundesregierung hat deshalb bereits 2008 in der Großen Koalition mit Ländern und Kommunen ehrgeizige Ziele im „Kinderförderungsgesetz“ formuliert. So sollen bis 2013 für ca. 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Die Kosten für diesen Ausbau belaufen sich laut Bundesfamilienministerium auf 12 Milliarden Euro. Der Bund trägt hiervon mit 4 Milliarden Euro gut ein Drittel der geplanten Kosten. 2,15 Milliarden Euro stehen unmittelbar für Investitionen in den Ausbau der Betreuungsangebots zur Verfügung, während die restlichen 1,85 Milliarden Euro zur Unterstützung der Länder und Kommunen im Bezug auf die Betriebskosten zur Verfügung gestellt werden. Ab 2014 werden jedes Jahr weitere 770 Millionen Euro zur Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Finanzierung der Betriebskosten ausgegeben.

Das „Zukunftsinvestitionsgesetz“ stellt im Rahmen des Konjunkturpakets II den Ländern und Kommunen weitere 6,5 Milliarden Euro – das sind 65 Prozent der konjunkturpolitischen Finanzhilfen – zur Verfügung, um damit neben den Bereichen Schule, Hochschule, Forschung und Weiterbildung, auch die frühkindliche Erziehung verstärkt zu fördern. Im Landkreis Böblingen konnte man diese zusätzlichen Mitteln zum Beispiel in den Bau eines Kindergartens in Magstadt investieren.

Aus dem „ersten Zwischenbericht zum Kinderförderungsgesetz des Bundesministerium für Familie“ für das Jahr 2009 gehen bereits sichtbare Erfolge hervor. So ist die Betreuungsquote bei den Ein- und Zweijährigen – auf 20 bzw. 40 Prozent – erheblich gesteigert worden. Um die bis 2013 angestrebten Ziele erreichen zu können, müsse sich der Ausbau des Betreuungsangebots in Westdeutschland allerdings verdoppeln. Auch bei der Einbindung von Kindern mit Migrationshintergrund bestehe noch Nachholbedarf.

Durch gezielte Förderung des Prinzips „Bildung, Erziehung und Betreuung“ aus Mitteln des Bundes haben wir beachtliche Fortschritte im Bereich der Kinderbetreuung gemacht. Wir sind hier auf dem richtigen Weg, müssen dennoch vor allem im Bereich der Anzahl von Betreuungsplätzen noch deutlich zulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger