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Frage von Klaus R. •

Frage an Clemens Binninger von Klaus R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binninger,

Wann endlich können wir in freier Entscheidung über unsere Verfassung entscheiden?

Der Artikel 146 des im Jahre 1949 unter westalliierter Oberhoheit für die Bundesrepublik geschaffene Grundgesetzes lautete bis zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 31.8.1990 wie folgt:

»Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.9.1990, Seite 885 ff, wurde dieser Artikel wie folgt geändert:

»Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Da die Einheit und Freiheit Deutschlands aber eben noch nicht vollendet worden ist, wie die aufgezeigten fortgeltenden Souveränitätsbeschränkungen beweisen, ergeben sich a) die staatsrechtliche Frage, ob und ab wann es denn überhaupt gilt und b) die bleibende Aufforderung an das deutsche Volk, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, die allein die letzte, in freier Entscheidung gegebene Reichsverfassung von 1919 ablösen könnte.

Wie lange soll dieser friedensvertraglose und verfassungsrechtlich unbefriedigende Zustand noch andauern?

(Das Grundgesetz wurde nie vom Volk Ratifiziert -- Keine Ratifikation = Kein Recht!)

Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948
Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.
usw. siehe die komplette Rede

MfG. Rinderknecht, Jettingen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rinderknecht,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten ist die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat mit dem Grundgesetz als Verfassung. Ich würde Ihnen empfehlen, sich zu diesem Thema auch einmal mit dem „Deutschland-Vertrag“ und dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ zu beschäftigen.

Laut dem von Ihnen zitierten Artikel 146 GG besteht die Möglichkeit, aber nicht die Notwendigkeit, das Grundgesetz durch eine neue Verfassung zu ersetzen. Eine solche neue Verfassung müsste von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen werden. Artikel 146 schreibt jedoch nicht vor, dass von dieser Möglichkeit überhaupt oder gar zu einem bestimmten Zeitpunkt zwingend Gebrauch zu machen ist.

Meines Erachtens ist das Grundgesetz die beste Verfassung, die Deutschland je hatte. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 und dem damit geschaffenen politischen System einer parlamentarischen Demokratie begann eine beispiellose Zeit des Friedens, der Freiheit und des Wohlstands in unserem Land. Wir sollten deshalb alles dafür tun, dass uns das Grundgesetz als Verfassung erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger