Frage an Clemens Binninger von Frank K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Binninger,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 29.04.10.
Leider ist dies hinfällig.
Ich habe mir mal die Drucksache 17/1544 angeschaut. Das WFStG ist ja eine recht dürftige Absichtserklärung, welche ja auch die Teilnahme der anderen 14 Euroländer erstmal in Frage stellt. Der deutsche Anteil von 22,4 Mrd Euro kann sich demnach auch noch erhöhen.
Wie erfolgt die Verteilung, wenn Spanien, Italien, Portugal und Irland sich nicht beteiligen können oder wollen? Was wenn Frankreich, nachdem franz. Staatsanleihen erst kürzlich nicht mehr liquide waren, die Zahlung verweigert?
Und wie erhöht sich der deutsche Anteil, wenn die USA über ihr Vetorecht und die Entscheidung im Senat eine Beteiligung an den Zahlungen des IWF verweigern?
Wie hoch ist der Anteil Deutschlands am Gesamtanteil der 30 Mrd. vom IWF.
Diese Fragen beziehen sich auch auf den 750 Mrd Euroschirm.
Sie schreiben in Ihrer Antwort unter Pkt. 4.
"Sollte der Sparkurs nicht eingehalten werden, erhält Griechenland keine weiteren Kredite mehr."
Ich stimme mit Ihnen nicht überein. Es ist sehr wahrscheinlich, daß der Sparkurs nicht eingehalten wird.
Wenn die EU und der IWF die Zahlungen dann einstellen, werden die Finanzmärkte in eine Panik verfallen, welche die letzten Wochen wie einen lauen Sommerwind aussehen lassen.
Es gibt entgegen der Drucksache 17/1544 Alternativen.
Wenn man einen kaputten Zahn hat, kann man damit warten und nicht zum Zahnarzt gehen, weil man Angst vor den leichten Schmerzen hat. Wenn man aber weitermacht wie bisher, dann fault der Zahn und greift die Wurzel und den Kieferknochen an. Der Zahnarzt kann dann nicht mehr betäuben und behandelt ohne Betäubung. Diese Schmerzen sind unvergleichbar höher!
Dies hätte man sich ersparen können: Durch richtige Pflege oder frühzeitige Behandlung.
Wie will die Bundesregierung reagieren, wenn Griechenland den Sparkurs gegen das Volk nicht durchsetzen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Koppe
Sehr geehrter Herr Koppe,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Antwort vom 19. Mai 2010.
Die deutsche Bürgschaft für Griechenland beträgt bis zu 22,4 Milliarden Euro. Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz (WFStG) legt diesen Betrag als absolute Obergrenze fest, die nicht überschritten werden darf. Da es sich um eine bilaterale Maßnahme handelt, werden im WFStG die übrigen Euroländer nicht explizit erwähnt.
Die anderen Euroländer haben sich genau wie Deutschland dazu bereiterklärt, auf bilateraler Basis für Griechenland einzustehen und zwar ihrem Anteils am Kapital der Europäischen Zentralbank entsprechend. Ich vertraue unseren Partnerländern und beteilige mich nicht an Spekulationen nach dem Motto: „Was, wäre wenn…?“
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger