Frage an Clemens Binninger von Markus K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Binninger
Wie Sie sicher schon mitbekommen haben wurde in diesem Frühjahr im Rahmen der Abschaffung der Gewichtsbesteuerung für schwere Geländewagen auch gleichzeitig die Gewichtsbesteuerung für Wohnmobile abgeschafft. Diese zumeist technisch auf Transportern und leichteren LKW basierenden Fahrzeuge sollen nun ebenfalls nach Hubraum besteuert werden.
Das Gesetz ist dafür nun schon seit dem 01.05.05 in Kraft, nur zögern die Finanzämter noch mit der entsprechenden Umsetzung bei den Wohnmobilenb, verschicken aber natürlich die Steuerbescheide nach Gewicht nur noch unter Vorbehalt.
Für ein Wohnmobil kommen dabei teilweise tausend Euro und mehr Euro Steuern im Jahr zusammen, obwohl das Fahrzeug im Gegensatz zum einem PKW meist nur wenige hundert Kilometer im Jahr gefahren wird. Der baugleiche Transporter, der genauso wie ein PKW ein Vielfaches der Kilometerleistung eines Wohnmobils im Jahr erreicht, muss dennoch nur einen Bruchteil der Steuern bezahlen weil er weiterhin und wie die Wohnmobile bisher auch, nach zulässigem Gesamtgewicht veranlagt wird.
Auch bedenken sollte man, daß die Wohnmobile der deutschen Hersteller mit viel Personalaufwand überwiegend in Deutschland hergestellt werden und die Reiseziele der meisten Familien mit Wohnmobil sich ebenfalls in Deutschland befinden.
Bis zur Ankündigung der Steueränderung in diesem Frühjahr konnte der Markt der Wohnmobil- und Campingindustrie ein stetiges Wachstum aufweisen. In diesem Jahr hat es erstmalig einen Einbruch gegeben der nach Aussage der Hersteller, Händler und den Campingplatzbetreibern eindeutig eine Folge der drohenden Besteuerung der Fahrzeuge ist.
Ist es Ihrer Meinung nach gerecht eine Fahrzeugart die überwiegend von Familien mit Kindern und damit naturgemäss knappem Budget, ein paar wenige Wochen im Jahr genutzt wird mit einer Steuer derart zu belasten? Wie lässt sich dieses Problem aus Ihrer Sicht lösen?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Koebler
Sehr geehrter Herr Koebler,
vielen Dank für Ihre Frage zur Besteuerung von Wohnmobilen, denn Sie geben mir damit die Gelegenheit, Ihnen einerseits die Umstände für diesen Unsinn offen zu legen, andererseits Ihnen zu erläutern, wie es in dieser Sache weiter geht:
So genannte Kombipersonenkraftwagen - also insbesondere Geländewagen und Wohnmobile - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Grundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrszulassungsordnung - § 23 Abs. 6a StVZO – in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Auf Antrag der rot-grünen Regierungskoalition wurde die Bundesregierung am 1. Juli 2004 /_ohne Befassung der zuständigen Ausschüsse im Bundestag_/ aufgefordert, die Steuerbegünstigung für schwere Geländewagen und Wohnmobile zu beseitigen und den § 23 Abs. 6 a StVZO zum 1. Mai 2005 ersatzlos zu streichen. Also im Klartext: Die Steuererhöhung für Wohnmobile wurde von der SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Grünen am 1. Juli 2004 beschlossen. Auf Druck der Union hat die SPD dann fast ein Jahr später einen Antrag nachgereicht, der nicht mehr die eigene rot-grüne Bundesregierung aufforderte, ihr Gesetz zu ändern, sondern den Bundesrat, die Wohnmobile aus der Besteuerung rauszunehmen, da dort über dieses Gesetz wegen der Zuständigkeit der Länder für die KfZ-Steuer ebenfalls abgestimmt werden muss.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte bereits am 12. April 2005 einen Antrag verabschiedet und in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die getroffene Regelung und die daraus resultierende drastische Steuererhöhung für Wohnmobile zu überdenken und zu korrigieren und dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag für eine angemessene, nicht unzumutbar belastende Besteuerung von Wohnmobilen zu unterbreiten. Dies hat Rot-Grün abgelehnt.
Mehrere Bundesländer haben inzwischen sog. Nichtanwendungserlasse für die Übergangszeit ab 1. Mai 2005 erlassen, bis eine sachgerechte Neuregelung gefunden worden ist. Wie eine sachgerechte Neuregelung aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.
Federführend ist das Land Bayern. Ich bin sicher, dass der Bundesrat eine angemessene Regelung für die zukünftige Besteuerung der Wohnmobile finden wird, und damit den durch Rot-Grün angerichteten Schaden abwenden kann und den steuerpolitischen Pfusch von Rot-Grün korrigiert im Sinne der Wohnmobilbesitzer.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger