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Clemens Binninger
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Frage von Helmut E. •

Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit

Lieber Herr Binninger!

In der Stuttgarter Zeitung vom Montag, 21.12.2009, Online, wird unter der Überschrift "Stuttgarter Innenstadt-Polizisten mit Steinen beworfen", berichtet, daß am Samstag vor dem vierten Advent junge Kurden eine Kurdische Demonstration dazu mißbraucht haben, um angestachelt durch einen vorherigen Aufruf im Internet, Polizeibeamte mit Steinen und Stahlkugeln anzugreifen und 14 Schaufensterscheiben von Kaufhäusern auf der Königstrasse in der City einzuwerfen. Was kann die Politik tun, damit das Wort von Gerhard Schröder zur Tat wird, daß es für jeden, der das Gastrecht mißbraucht, nur eines gibt, nämlich sofort "raus"?
Kann in der UN-Menschenrechtscharta und in der EU-Menschenrechtskonvention ein General- vorbehalt für die Gewährung von Asyl eingefügt werden, daß Asyl nur erhält, wenn bei ihm keine Zweifel bestehen, daß er für die Menschen im aufnehmenden Gastland keine Gefahr darstellt?

Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und friedliche Weihnachten

Helmut Epple

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Epple,

vielen Dank für Ihre Frage. Als Innenpolitiker sehe ich Übergriffe wie den von Ihnen beschriebenen in Stuttgart, wo im Rahmen einer Demonstration unter anderem Polizeibeamte angegriffen wurden, mit großer Sorge. Die Politik hat sich mit solchen Vorfällen zu befassen und zu fragen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Das ist in der Vergangenheit geschehen und wird auch in Zukunft geschehen.

Ich denke, wir müssen bei dieser Thematik zwei Bereiche unterscheiden. Zum einen ist festzustellen, dass wir es in den letzten Jahren allgemein mit einer zunehmenden Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten und anderen Uniformträgern zu tun haben. Solche gezielten Übergriffe finden immer wieder auch im Kontext von Demonstrationen statt. Zur Ahndung dieser Straftaten reichen meiner Ansicht nach die Regelungen in § 113 des Strafgesetzbuches (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) nicht mehr aus. Wir brauchen hier eine Änderung des Strafgesetzbuches. Unter anderem muss es darum gehen, die Strafandrohung zu erhöhen. Entsprechende Vorschläge habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Siegfried Kauder MdB bereits im letzten Jahr in die Diskussion gebracht.

Zum anderen haben wir uns mit der Bekämpfung von Ausländerkriminalität zu befassen. Grundsätzlich ist hier zu betonen, dass sich der bei weitem größte Teil der in Deutschland lebenden Ausländer rechtstreu verhält. Dort, wo Straftaten begangen werden, sind sie nach dem Strafgesetzbuch zu ahnden. Darüber hinaus sieht das Aufenthaltsgesetz bei bestimmten Straftaten bzw. bei der Verhängung von Freiheits- und Jungendstrafen von mehr als drei Jahren oder der Anordnung von Sicherungsverwahrung eine Ausweisung vor. Die CDU/CSU hat in diesem Zusammenhang beispielsweise durchgesetzt, dass der besondere Ausweisungsschutz für heranwachsende Straftäter abgeschafft wurde.

Ich gebe Ihnen Recht, dass in diesem Bereich auch die internationale und europäische Ebene in den Blick genommen werden muss, da die Rahmenbedingungen für das deutsche Ausländerrecht ganz wesentlich vom europäischen Recht gesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger