Frage an Clemens Binninger von Markus H. bezüglich Familie
Seht geehrter Herr Binninger,
im Grundsatzprogramm der CDU wird die Kindergartenpflicht gefordert. Nun sehen Experten darin einen klaren Verstoß gegen das Elternrecht und die Autonomie familiärer Erziehung.
Laut Grundgesetz, Artikel 6 ist die Erziehung als das Recht und die Pflicht der Eltern garantiert.
Anstatt die Betreuungspflicht auszubauen, sehe ich viel mehr die Aufgabe darin die Autonomie der Familie zu stützen und Mütter und Väter zu stärken, damit sie ihren Pflichten und Rechten nachkommen können.
Sie stehen Sie zur Kindergartenpflicht?
Sehr geehrter Herr Hornecker,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit sehr gerne beantworte.
Die Entscheidungskompetenz darüber, ob das letzte Kindergartenjahr verpflichtend sein soll, liegt nicht beim Bund, sondern bei den einzelnen Ländern. In Baden-Württemberg hat sich Ministerpräsident Günther H. Oettinger MdL klar für eine Kindergartenpflicht ausgesprochen.
Im Grundsatzprogramm der CDU steht folgender Satz: "Den Kindergartenbesuch wollen wir mittelfristig beitragsfrei ermöglichen und für das letzte Jahr verpflichtend machen." Dieser Satz findet auch meine persönlich Zustimmung. Gerade dem letzten Kindergartenjahr kommt als Vorschuljahr erhebliche Bedeutung zu, weil die Kinder hier langsam an den Schulalltag herangeführt werden. Besonders für Einzelkinder und Kinder aus Familien, in denen wenig Deutsch gesprochen wird, ist das Vorschuljahr deshalb sehr wichtig.
In unserem Grundsatzprogramm steht aber auch, dass sowohl das Recht als auch die Pflicht zur Erziehung der Kinder in erster Linie bei den Eltern liegen. Die Familienpolitik muss meines Erachtens das notwendige Betreuungsangebot bereitstellen, aber auch die Familien stärken, die in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder keine staatlichen Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Das von der CDU vorgesehne Betreuungsgeld ist hier das richtige Signal.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger