Frage an Clemens Binninger von Markus H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Binninger,
sie haben sicherlich haben sie auch von dem bedauerlichen Übergriff von Polizisten auf einen Demonstranten bei der Demonstration "Freiheit statt Angst" am 12. September gehört ( http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E46B88B0653D6358499FF/Doc~E27D12F06963B4DB7972260ED23EF3500~ATpl~Ecommon~Scontent.html ).
Ich möchte hier der Polizei im Allgemeinen nicht unterstellen, dass sie Demonstrationen nutzt vorsätzlich Gewalt gegen andere Bürger auszuüben, da ich selbst einige Polizeibeamten kenne, die ich bisher als überaus besonnene und ausgeglichene Menschen kennengelernt habe.
Aber es muss sich doch für die Politik und auch die nichtgewaltätigen Polizeibeamten die Frage stellen, wie man solche schwarzen Schafe effektiv feststellen kann. Um die entsprechenden Beamten anschließend psychologisch zu betreuen und etwa in den Innendienst zu versetzten, damit Imageschäden der Polizei vermieden werden.
Der CCC fordert ( http://www.ccc.de/press/releases/2009/20090913/ ) jetzt eine eindeutige Kennzeichnung der Polizeibeamten, ähnlich den KFZ-Kennzeichen. Dadurch bleibt die Anonymität der Beamten gewahrt, aber ein Beamter der durch unverhätnismäßige Gewalt gegen Demonstranten auffällt kann auf einfache Weise ermittelt werden.
Halten sie, als ehemaliger Polizeibeamter, diese Kennzeichnung für sinnvoll? Oder welche alternativen Möglichkeiten gäbe es noch? Und wie können und werden sie als MdB sich für derartige Maßnahmen einsetzten - die Polizei ist bekanntlich Ländersache.
Sehr geehrter Herr Hagenlocher,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Wie Sie sicher verfolgt haben, wird im Falle des mutmaßlichen Übergriffs bei der Demonstration am 12. September in Berlin gegen zwei Polizeibeamte ermittelt. Bevor hier eine Bewertung vorgenommen wird, muss man das Ergebnis der Ermittlungen abwarten.
Zur individuellen Kennzeichnungspflicht: Die Berliner Polizei hat ja bereits angekündigt, ab kommendem Jahr eine individuelle Kennzeichnung einzuführen. Es soll sich dabei um eine Kennzeichnung handeln, auf der eine Nummer und der Name des Beamten verzeichnet sind. Das Schild kann dabei so getragen werden, dass entweder die Nummer oder der Name sichtbar ist. Bereits heute sind ja Gruppenkennzeichnungen für geschlossene Einheiten üblich und damit Möglichkeiten gegeben, Polizeibeamte zu identifizieren.
Sie haben Recht, dass die Länderpolizeien den einzelnen Bundesländern unterstehen. Lassen Sie mich meine Position deshalb am Beispiel der Bundespolizei, die dem Bundesinnenministerium untersteht, deutlich machen. Was die Bundespolizei angeht, ist meiner Kenntnis nach das Tragen von Dienstnummern oder Namensschildern bei Einsätzen mit erhöhter Gefährdung nicht gestattet. Gleichwohl sind Polizeibeamte der Bundespolizei gehalten, sofern der Zweck der polizeilichen Maßnahme nicht gefährdet wird, sich der von ihren Amtshandlungen betroffenen Personen mit Namen, Amtsbezeichnung und Dienststelle vorzustellen. Auf ausdrückliches Verlangen ist der Dienstausweis vorzuzeigen. Aus Gründen der Eigensicherung können die Beamten sich auch auf die Nennung der Dienstnummer beschränken. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt und wurde in Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit und den persönlichen Sicherheitsinteressen der Polizeivollzugsbeamten getroffen.
Eine Änderung dieser Regelung sehe ich kritisch, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Widerstandshandlungen und Angriffe gegen Polizeibeamte sich auch in deren privaten Bereich und möglicherweise auch auf deren Familienangehörige ausdehnen. Leider haben es ja nicht immer alle Teilnehmer einer Demonstration auf eine friedliche Kundgebung abgesehen. Die jüngsten Ereignisse in Hamburg oder die 1. Mai-Demos in Berlin zeigen das immer wieder
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger