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Clemens Binninger
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Frage von Andreas H. •

Frage an Clemens Binninger von Andreas H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Binninger,

das Thema "Netzpolitik" und die Rechte des Bürgers im Internet ist ja gerade durch die aktuelle Gesetzgebung wie z.B. die Vorratsdatenspeicherung auf der Tagesordnung. Wie stehen Sie zu diesen Themen? Was würden Sie vorschlagen, um die Rechte der Bürger gegenüber dem Überwachungswünsch des Staates zu wahren?

Eine weitere Frage betrifft das Thema "Freie Software". Können Sie sich z.B. vorstellen, wie man die Verbreitung von freier Software erhöht und etwa in den öffentlichen Einrichtungen zur Vorgabe macht? Was halten Sie von Software-Patenten?

Mit freundlichen Grüßen
A. Hönig

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hönig,

haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. Gerne gehe ich auf Ihre Fragen ein.

Zu Ihrer ersten Frage:
Ich denke, das Thema "Netzpolitik" wird uns in Zukunft verstärkt beschäftigen. Ich bin in der CDU/CSU-Fraktion zuständig für den Bereich IT-Sicherheit und war daher in den letzten Jahren intensiv mit der Thematik befasst.

Wir haben eine rasante Veränderung im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie erlebt. Die Beschaffung von Informationen, das Versenden von Nachrichten und Kommunikation ist über Internet und Mobiltelefonie innerhalb kürzester Zeit von nahezu jedem Ort aus möglich. Das bringt im Alltag, im Arbeitsleben und in der Freizeit neue Möglichkeiten und Freiheiten mit sich, die vor einiger Zeit nicht einmal vorstellbar waren. Diese Möglichkeiten können aber genauso auch missbraucht werden. Es werden zum Beispiel Personen von Extremisten über das Internet angeworben und fanatisiert, es werden Bombenbauanleitungen elektronisch verschickt und Anschläge vorbereitet. Auch das wäre noch vor einigen Jahren in dieser Form nicht vorstellbar gewesen.

Grundsätzlich - da werden Sie mit mir übereinstimmen - kann der Staat hier nicht wegsehen, sondern ist in der Pflicht, dieser Entwicklung auch bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr Rechnung zu tragen. Insofern halte ich es für falsch, hier von einem Überwachungswunsch zu sprechen. Denn das Internet ist ein Raum der viele neue Freiheiten bietet, er darf aber nicht zu einem rechtsfreien Raum werden. Wichtig ist dabei, dass wir die Frage von Sicherheit und Freiheit bzw. den Schutz der Persönlichkeitsrechte sehr ernst nehmen. Genau das tut der Gesetzgeber.

Es gibt hier keine Patentlösung. Meiner Ansicht nach muss der Gesetzgeber bei jedem Gesetz intensiv prüfen, welche Schutzvorkehrungen für angemessenen Grundrechtsschutz notwendig sind. Lassen Sie mich das am Beispiel der Vorratsdatenspeicherung, die Sie ansprechen, verdeutlichen. Die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass Telekommunikationsverbindungsdaten gespeichert werden und zur Strafverfolgung bei schweren Straftaten abgefragt werden dürfen.

Bei der Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wurde ein vernünftiger Ausgleich zwischen Strafverfolgung einerseits und Grundrechtschutz andererseits erreicht: Die Daten werden nicht bei staatlichen Stellen, sondern bei den Telekommunikationsanbietern gespeichert (die dies im Übrigen zu Rechnungszwecken auch in der Vergangenheit getan haben.) Die Vorbehaltszeit für Daten ist in Deutschland auf 6 Monate begrenzt und nicht, wie auf EU-Ebene ursprünglich geplant, zwischen 12 und 36 Monaten ausgelegt. Es werden weniger Daten gespeichert als von der EU ursprünglich gefordert. Es muss ein konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht existieren, damit Kommunikationsdaten für Ermittlungszwecke genutzt werden dürfen. Ein Richter muss zustimmen, bevor Daten abgefragt werden dürfen.

Diese Maßnahmen garantieren ein hohes Datenschutzniveau und entsprechen den sich im Internetzeitalter verändernden Herausforderungen für die Strafverfolgung.

Zu Ihrer zweiten Frage:
Freie Software ist eine sinnvolle Alternative zu kommerziell vertriebener Software. Meiner Kenntnis nach liegt es auf Bundesebene in der Verantwortung der einzelnen Ministerien, welche Software sie bzw. nachgeordnete Behörden einsetzen. Es sollten meiner Ansicht nach nur dort einheitliche, verbindliche Vorgaben zur Softwarebeschaffung gemacht werden, wo sie für Behörden sicherheitsrelevant ist.

Was Softwarepatente angeht, werden Sie verfolgt haben, dass in den letzten Jahren intensiv diskutiert wurde, ob softwarebasierte Erfindungen patentiert werden können. Die Meinungen dazu gehen weit auseinander. Einerseits müssen Innovationen und Erfindungen geschützt werden. Andererseits dürfen Softwarepatente nicht zu einer Stärkung marktbeherrschender Unternehmen zu Lasten kleiner, innovativer Firmen führen. Gerade in den USA ist zu beobachten, wie sich eine weitverbreitete Softwarepatentierung auswirken kann.

Der zentrale Punkt ist aus meiner Sicht: Traditionelle Patente beziehen sich auf technische Erfindungen. Hier verfügt das Patentrecht über klare Definitionen. Softwarepatente dagegen sind häufig sog. Ideenpatente, die Ideen und Verfahrensklassen hinter Softwareprogrammen schützen. Das sehe ich sehr kritisch. Es ist aus meiner Sicht mehr als problematisch, wenn etwa amazon.com in den USA ein Patent auf das sog. "One-Klick-Shopping" oder Apple ein Patent für eine spezielle Stapelung von Dokumenten auf dem Computerdesktop hat. Deshalb müssen der Patentierung von Software Grenzen gesetzt werden. Reine Software, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Datenverarbeitung dürfen nicht vom Schutzbereich eines Patentes umfasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger