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Frage von Eberhard P. •

Frage an Clemens Binninger von Eberhard P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Binninger,

nachdem im Bürgerentlastungsgesetz die steuerliche Abzugsfähigkeit u.a. von PKV-Beiträgen ab 1.1.2010 vorgesehen ist (was leider nur durch eine private Klage vor dem BGH ausgelöst wurde und nicht einer Partei zu verdanken ist!), werden v.a. Familien durch die Deckelung dahingehend benachteiligt, daß bei entspr. PKV-Beitragsvolumen (mit Kindern ist das sehr schnell der Fall) die Höchstbeträge leicht überschritten werden und demnach kein Raum mehr für die steuerliche Abzugsfähigkeit von sonstigen Versicherungen (BUZ, etc.) ist. Diese Versicherungen sind dagegen von Singles oder Paaren ohne Kinder zusätzlich bis zu den vorgesehenen Obergrenzen abzugsfähig. Welchen Standpunkt nimmt die CDU zu dieser Ungleichbehandlung ein?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Frage.

Mfg
E. Polster

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Polster,

gerne beantworte ich Ihre Frage. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz werden die Vorsorgeaufwendungen ab 2010 steuerlich besser berücksichtigt. Dies führt zu einer Gesamtentlastung von 9 Mrd. Euro. Damit wird ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 umgesetzt.

Wir haben im Kern zwei Dinge neu geregelt:

(1) Die Beiträge zu gesetzlichen Krankenkassen wie auch privaten Versicherungen für diese Basisabsicherung sind in jedem Fall voll als Sonderausgaben abziehbar. Sonderleistungen wie Krankengeld, Prämien für Chefarztbehandlung oder für Einzelzimmer im Krankenhaus sind davon nicht erfasst. Für privat Versicherte ergibt sich daraus eine ganz wesentliche Änderung: Eltern, deren Kinder privat mitversichert sind, können die Beiträge für die Kinder vollständig absetzen.

(2) Gleichzeitig wurde auch das gemeinsame Abzugsvolumen für sog. sonstige Vorsorgeaufwendungen (z. B. Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Lebensversicherungen) auf Initiative der Union angehoben (auf 1.900 Euro für Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten, und Beihilfeberechtigte bzw. 2.800 Euro für Selbstständige). Damit soll besser gewährleistet sein, dass diese Vorsorgeaufwendungen zusätzlich zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden können.

Unterm Strich haben Sie aber Recht damit, dass eine Familie mit Kindern die Obergrenzen schnell überschreitet und damit nicht wie möglicherweise ein Steuerzahler ohne Familie sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehen kann. Mit dieser Problematik hat sich das Bundesverfassungsgericht - wie Sie sicher wissen - nicht befasst.

Welchen Standpunkt nimmt die Union dazu ein? Wir wollen ein einfacheres und gerechteres Steuersystem mit geringeren Steuersätzen. Wir wollen in diesem Zusammenhang das Ehegattensplitting beibehalten und zusätzlich der Familie größeres Gewicht im Steuerrecht verschaffen. Deshalb schlagen wir vor, im Sinne eines realen Familiensplittings die steuerliche Berücksichtigung von Kindern auf 8.004 Euro, also auf den für Erwachsene geltenden Grundfreibetrag, anzuheben. Damit hätten Familien ohne komplizierte, zusätzliche Ausnahmeregelungen mehr Geld zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger