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Frage von Erich N. •

Frage an Clemens Binninger von Erich N. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Binninger,

vor kurzem kam die Hansa Stavanger mit sämtlichen Geiseln frei, nachdem Lösegeld bezahlt worden ist. Wie kann es sein, dass man immer häufiger terroristischen/kriminellen Forderungen nachkommt und somit die Entführungsindustrie in Somalia und anderswo finanziert?

Wir haben gleich zwei gute Spezialverbände, die auf solche Bedrohungen reagieren könnten. Eine davon, die GSG 9, war sogar kurz davor. Leider kam es nicht zu einer Operation. Stattdessen gab ein bürokratisches, skandalöses Hickhack welcher Verband denn nun eingreifen darf und welcher nicht. Das KSK darf nicht, weil es dafür einen Bundestagsbeschluss benötigt. Das ist inakzeptabel. Ein Staat muss in der Lage sein, schnell und entschlossen auf so ein Szenario reagieren zu können. Finden Sie, dass es zu diesem Thema neue Gesetze geben sollte und wenn ja, mit welchem Sinn und Zweck?

Die GSG 9 war wie bereits gesagt kurz davor und wurde aufgrund von Bedenken eines Führungsstabmitglieds - was immer das bedeuten soll - abgezogen, obwohl der GSG 9 Kommandeur vor Ort gesagt hat, dass er den erfolgreichen Einsatz vorhergesehen hätte. Der ehemalige Kommandeur der GSG 9, Ulrich Wegener, hat in einem Radiointerview kürzlich hierzu gesagt, dass dies seiner Meinung nach völlig falsch war, eben weil der Kommandeur vor Ort zuversichtlich war (Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=tTzIZAh1uTI&feature=player_embedded auf Zeitregler 2:45 min). Müsste man die Einsatzregeln bei solchen Szenarien nicht mal überdenken und verbessern, damit es nicht mehr zu solchen Fehlbeurteilungen kommt?

Freundliche Grüße
E. Nolte

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Sehr geehrter Herr Nolte,

haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich bin froh, dass die die 24 Besatzungsmitglieder der "Hansa Stavanger" wieder frei sind. Letztlich ist es in jedem Fall die alleinige Entscheidung der Reederei, ob und in welcher Höhe sie Lösegeld bezahlt.

Anders verhält es sich mit der Geiselbefreiung. Hier entscheidet in der Tat die Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich ist die Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei zuständig für Geiselbefreiungen im Ausland. Daneben verfügt die Bundeswehr mit dem KSK über eine eigene Eliteeinheit, die für derartige Operationen ausgebildet ist. Der Einsatz der Bundeswehr ist aber nur so lange möglich, wie er im Rahmen des durch die EU-Mission "Atalanta" mandatierten Seegebiets stattfindet. Darüber hinaus wäre für den Einsatz des KSK - wie Sie es ja auch ansprechen - ein Bundestagsbeschluss notwendig gewesen.

Daher wurden GSG 9-Einheiten nach Somalia verbracht. Darüber hinaus haben die USA zugesagt, den für diesen Einsatz notwendigen Hubschrauber-Träger USS Boxer zur Verfügung zu stellen. In dieser Situation waren also nicht nur das Außen-, das Innen-, und das Verteidigungsministerium in die Geiselbefreiung eingebunden, sondern auch die Kooperation mit den amerikanischen Partnern vor Ort war von Bedeutung.

Wie in diesem Zusammenhang die Entscheidung getroffen wurde, die Geiselbefreiung abzubrechen, möchte ich nicht bewerten, da mir die genauen Hintergründe nicht bekannt sind. Die jetzt vorliegende Aussage des Kapitäns zeigt aber, dass die Entscheidung richtig war.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass ein anderer rechtlicher Rahmen für solche Einsätze notwendig ist. Wir brauchen klare Regeln. Deshalb schlägt die Union vor, für solche Fälle das Grundgesetz anzupassen und die Rechtsgrundlage für einen Bundeswehreinsatz in solchen Fällen zu schaffen. Dem Artikel 87a soll ein weiterer Absatz hinzugefügt werden, der es der Bundeswehr erlaubt, die Bundespolizei außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland nach den Regeln des Völkerrechts zu unterstützen. Eine solche Regelung wäre für den Fall "Hansa Stavanger" sehr hilfreich gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger