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Frage von Achim K. •

Frage an Clemens Binninger von Achim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Binninger,

zum geplanten Gesetz gegen Kinderpornographie Aussagen und Fragen.

C. Binninger: "Der Vorwurf, das Gesetz ziele in Wirklichkeit gar nicht auf die Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern auf politische Zensur, ist absurd und entbehrt jeglicher Grundlage"

- So plant das hessische Innenministerium die Sperre von ausländischen Glücksspielseiten.(focus 16.6.)

- CDU: „Unter Berufung auf eine angebliche Internetzensur durch den Staat wollten die Linksaußen in der SPD durchsetzen, dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird. Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen. Damit ist eine gefährliche Entwicklung gestoppt worden.“ (focus 16.6.)

- Ausweitung auf Killerspiele" (T. Strobl CDU)
--> Da sind aber einige "Grundlagen" angedacht...

Clemens Binninger: "Inwiefern das Gesetz den Konsum und die Produktion von Kinderpornographie tatsächlich verhindern kann, ist im Vorhinein natürlich schwer zu beurteilen"
--> Warum dann ein Gesetz?

"Selbst wenn die aktuelle Regierung sich formal auf das Sperren von Kinderpornografie beschränkt - ist die Infrastruktur erst einmal eingerichtet, kann und wird sie für beliebige Inhalte genutzt werden. Sie planen, am Donnerstag die Büchse der Pandora zu öffnen." (www.abgeordnetenwatch.de)
--> Es sitzt immerhin eine Christel Wegner in einem Landtag...

Löschen statt sperren!
Ob ein Staat bei Kinderpornographie mauert, wenn er in die Öffentlichkeit gerät?

Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.

Ich finde das die Freiheit unser wichtigstes Gut ist, stimmen Sie deshalb bitte gegen das Gesetz!
Werden Sie eine namentlichen Abstimmung befürworten?
Wie ist Ihre Einstellung zum Verhältnis der Freiheit zur Kontrolle?
Wie werden Sie abstimmen?

mit freundlichen Grüßen
Achim Klopfer

Portrait von Clemens Binninger
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klopfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Juni, die ich hiermit sehr gerne beantworte. Eines vorweg: Ich habe dem Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen im Deutschen Bundestag am 18. Juni zugestimmt.

Selbstverständlich ist Freiheit ein wichtiges Gut. Wenn Sie dieses wichtige Gut gegen andere Werte wie Recht und Sicherheit ausspielen, machen Sie allerdings einen großen Fehler. Denn Sicherheit und Freiheit sind zwei Seiten derselben Medaille. Kernaufgabe des Staates ist es, sowohl die Sicherheit der Bürger als auch deren Freiheit innerhalb unserer demokratischen Grundordnung zu gewährleisten, mit anderen Worten: für Freiheit in Sicherheit zu sorgen.

Ich kann ehrlich gesagt nicht erkennen, worin Sie sich in Ihrer Freiheit eingeschränkt sehen, wenn der Zugang zu kinderpornographischen Internetseiten erschwert wird. Genau wie andere Instrumente des demokratischen Rechtsstaates nicht beliebig, sondern unter genauen gesetzlichen Voraussetzungen eingesetzt werden, wird es auch keine willkürliche Sperrung von Internetseiten geben. Dies wäre mit dem Rechtsstaatsprinzip in keiner Weise vereinbar. Umgekehrt kann es aber nicht sein, dass Sachverhalte, die in unserem Alltag zu Recht verboten und unter Strafe gestellt sind, im Internet frei und ungehindert zugänglich sind.

Selbstverständlich muss es unser oberstes Ziel sein, die Produktion und Bereitstellung von Kinderpornographie bereits im Vorfeld zu verhindern und nicht nur den Zugang im Nachhinein zu erschweren. Deshalb hat die Bundesregierung einen umfassenden Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung vorgelegt. Die Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten ist in diesem Zusammenhang eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme, wenn ein wirksameres Vorgehen bei ausländischen Internetangeboten nicht möglich ist oder wenn es zu lange dauert, bis die Seiten abgeschaltet werden.

In zwei Jahren wird die Bundesregierung das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen evaluieren. Im Abschluss daran soll das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Für mich ist das Gesetz aber ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger