Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Binninger!
Am 7.5.09 war auf "cdu.de" ein Abdruck aus der "Berliner Morgen- post", vom 7.5.09, mit Augenzeugenberichten mehrerer Berliner und Hamburger Polizeibeamter, die bei den schweren Mainachtkrawallen vom 30.4. auf 1.5.09 in Berlin im Einsatz waren, zu lesen. Es fallen Sätze wie ,"wie ein Opfergang", "wir durften nicht reagieren" und "keine Lust mehr für politische Idioten(d.h. die rot-rote Regierung in Berlin) den Hampelmann zu spielen".
Frage dazu: Sollte der Generalbundesanwalt auch ein Strafermittlungsverfahren gegen den Berliner Innensenator einleiten, da er durch seine falsche "lasche" Einsatzstrategie mutmasslich billigend die hohe Zahl von verletzten Polizei- beamten in Kauf genommen hat und indirekt dadurch den Linksextremisten in die Hände gearbeitet hat?
Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und freundlichen Grüßen
Helmut Epple
Sehr geehrter Herr Epple,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Mai, die ich hiermit gerne beantworte.
Aus meiner eigenen über 20-jährigen Berufserfahrung bei der Polizei kann ich sagen, dass es keine Patentlösung für Großeinsätze wie den am 1. Mai in Berlin gibt. Weil jeder Einsatz anders ist, muss in jedem Einzelfall über Vorgehen, Taktik und Strategie erneut entschieden werden. Am Ende eines solchen Großeinsatzes muss meines Erachtens aber immer auch eine schonungslose Analyse stehen. Nur so kann die Einsatzleitung aus eventuell begangenen Fehlern für die Zukunft lernen.
Bei einer solchen Analyse des Einsatzes am 1. Mai in Berlin kommen verschiedene Fragen auf. Warum wurden die Warnzeichen im Vorfeld der Mai-Demonstration ignoriert und warum begleiteten zu Beginn nur schlecht ausgerüstete, ungeschützte Antikonfliktteams den Demonstrationszug? Warum kamen gegen gewalttätige Steinewerfer keine Wasserwerfer zum Einsatz? Bisher hat keiner der politisch Verantwortlichen darauf eine zufriedenstellende Antwort gefunden. Der Berliner Polizeipräsident sprach nach dem Einsatz gar von einem bewährten Konzept, das ohne Alternative sei.
Bei aller berechtigten Kritik an solchen und ähnlichen Aussagen muss die Aufarbeitung der Einsatz am 1. Mai nach meinem Dafürhalten dennoch nicht strafrechtlich, sondern politisch erfolgen. Die politische und die polizeiliche Führung müssen sich den kritischen Fragen der Öffentlichkeit und der Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger