Frage an Clemens Binninger von Fabian P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Binninger,
ich bin Schüler der 13. Klasse am Albert-Einstein-Gymnasium in Böblingen. Aufgrund meiner jetztigen Situation - Alter, Ende der Schulzeit, unterliege ich der Wehrpflicht.
Ich bin sehr an dem Job eines Fluglotsen interessiert.
Um mich in diesem Berufsfeld zu bewerben, muss eine eindeutige Zusage der Bundeswehr / Kreiswehrersatzamt vorliegen, dass man nichtmehr wehrpflichtig ist.
Doch ich trage eine Zahnspange, und dies ist laut Bundeswehr, ein Grund nicht ausgemustert zu werden. In Folge dessen überlegte ich mir die Ausübung des Berufs über die Bundeswehr in Angriff zu nehmen. Schließlich gibt es auch dort Lotsen.
Doch man sagte mir, "Herr Protze, solange sie eine Zahnspange tragen, können wir sie nicht tauglich schreiben. Das ganze ist ja nur eine Frage der Kosten. Sie unterliegen während ihrer Laufbahn hier der freien Heilfürsorge. Deshalb nehmen wir sie nicht, weil es zu hoch wäre, die Kosten für die Weiterbehandlung zu tragen."
Dann überlegte ich mir, anstelle der Bundeswehr, mich als Zivildienstleistender für eine Stelle zu bewerben.
Doch wieder werde ich zurückgewiesen. "Solange Sie eine Zahnspange tragen, werden Sie nicht tauglich geschrieben. Eine Zahnspange ist ein Grund, nicht tauglich zu sein und dies ist auch bei der Zivilaufbahn unmöglich. Zivildienst ist auch nur bei Tauglichkeit möglich."
Jetzt meine Frage an Sie:
Wieso gibt es diese Vorschriften und wer bestimmt sie?
Meine komplette berufliche Zukunt wird durch dieses "Problem" behindert.
Ich kann nicht tauglich geschrieben werden, da ich eine Zahnspange trage, kann ebenso aber auch nicht ausgemustert werden, da eine Zahnspange ja nur eine vorrübergehendes Hindernis darstellt.
Wie soll ich mich weiterentwickeln und weiterbilden können, wenn die Bundeswehr mir einen Strich durch die Rechnung macht? Das ganze wird in die Länge gezogen und ich stehe ohne Ausbildungstelle/Studium da. Wie kann ich vorgehen?
Sehr geehrter Herr Protze,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Da es sich um eine sehr spezielle Frage handelt, habe ich mich auch beim zuständigen Kreiswehrersatzamt erkundigt.
Ihrer Schilderung zufolge wurden Sie aufgrund Ihrer Zahnspange mit dem Ergebnis T 4 (vorübergehend nicht tauglich) gemustert. Die Musterungsvorschriften werden vom Verteidigungsministerium erlassen. Die zuständigen Ärzte vor Ort entscheiden im Einzelfall. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich das Ergebnis Ihrer Musterung im Einzelnen nicht bewerten kann. Grundsätzlich gilt aber, dass jemand, der als vorübergehend nicht tauglich gemustert wurde, einer weiteren Musterung unterzogen wird, um seine Tauglichkeit erneut zu überprüfen.
Sie fragen, wie Sie weiter vorgehen können. Ich würde Ihnen - auch nach Rücksprache mit dem Kreiswehrersatzamt - zwei Dinge empfehlen. Erstens: Sie sollten sich in jedem Fall mit dem für Sie zuständigen Ansprechpartner im Kreiswehrersatzamt in Verbindung setzen und Ihr Anliegen schildern. (Name und Kontakt finden Sie in Ihren Musterungsunterlagen.) Er kann Ihre Fragen beantworten und Ihnen weiterhelfen. Zweitens: Was Ihre weitere Ausbildung angeht, sollten Sie sich nicht am Ergebnis der Musterung orientieren. Sie sollten sich einen Ausbildungsplatz oder Studienplatz suchen - unabhängig davon, in welchen Tauglichkeitsgrad Sie eingestuft wurden. Die Wehrverwaltung berücksichtigt eine laufende Ausbildung und ein laufendes Studium bei der Heranziehung zum Wehrdienst angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger