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Claus Schmiedel
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Frage von Markus H. •

Frage an Claus Schmiedel von Markus H. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Abgeordneter Schmiedel,

warscheinlich sind sie ebenso erschrocken, von dem was diese Tage über Herr Mappus an die Öffentlichkeit kommt. Warscheinlich haben Sie auch geahnt, dass die CDU etwas zu verbergen hat, denn sonst wären Ihre Partei nicht so energisch im Rahmen des Untersuchungsauschusses vorangeprescht. Dafür vielen Dank.
Zwei Fragen, die zu diesem Thema aufkommen:
1. hat das Land BW geprüft, ob der Kauf von Enbw rückgängig gemacht werden kann, da Herr Mappus, ohne Zustimmung des Landtages überhaupt nicht die Befugnis hatte einen Kauf dieser Größenordnung zu entscheiden?
2. Auch wenn es keinen Anlass gibt, wie stellen die Abgeordneten sicher, dass der amtierende Ministerpräsident nicht eigenmächtig eine Entscheidung dieser Größenordnung treffen kann.

Freundliche Grüße,

M.Haber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haber,

vielen Dank für Ihre zwei Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte.

Über die gesamten Umstände des EnBW-Deals ist in den letzten Wochen vieles geschrieben worden. Vieles, was auch für mich undenkbar war, ist durch Presseberichte und in dem von uns angestrengten EnBW-Untersuchungsausschuss aufgedeckt worden. Sie können sich sicher sein, dass solche Vorgänge, als der frühere Ministerpräsident Mappus seinem Bankerfreund Notheis blindlings gefolgt ist, in einer grün-roten Landesregierung völlig undenkbar sind. Für Grün-Rot gilt das Primat der Politik.

Der baden-württembergische Staatsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 06. Oktober 2011 unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass es sich beim Kauf der EnBW-Aktien von der EdF am Parlament vorbei um einen eklatanten Verfassungsbruch gehandelt hat. Die frühere CDU-/FDP-Landesregierung hat bei ihrem EnBW-Deal das Haushaltsbewilligungsrecht des Parlaments verletzt und damit die Verfassung gebrochen.

Mit diesem Urteil ist klar, dass das Budgetrecht das Königsrecht des Parlaments ist und bleibt. Kein Ministerpräsident wird es sich zukünftig erlauben, Entscheidung solcher Größenordnungen am Parlament vorbei zu entscheiden.

Die frühere CDU-/FDP-Landesregierung trägt jedoch nicht nur die volle Verantwortung für einen glatten Bruch der Verfassung, eine schlimme Missachtung von Parlamentsrechten und einen immensen politischen Vertrauensverlust, sondern offenbar auch für einen schwerwiegenden finanziellen Nachteil für das Land Baden-Württemberg. Das im Auftrag der Landesregierung erstellte unabhängige Wertgutachten hat ergeben, dass der EnBW-Deal haushaltsrechtlich unzureichend vorbereitet war und ohne echte Wirtschaftlichkeitsprüfung abgewickelt wurde.

Es ist daher notwendig und völlig richtig, dass die grün-rote Landesregierung bei der Internationalen Handelskammer in Paris eine Schiedsklage gegen den französischen Staatskonzern EdF angestrengt hat, um möglicherweise zu viel gezahltes Geld für den EnBW-Aktienrückkauf zurückzubekommen. Dies ist unser Ziel, nicht die Frage, ob der Kauf der EnBW-Anteile rückgängig gemacht werden kann. Die EnBW muss ein öffentliches Unternehmen bleiben, da sie für uns eine wichtige Rolle auf dem Weg zur Energiewende spielt. Von daher stellt sich die Frage eines Verkaufes der EnBW-Anteile nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Claus Schmiedel