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Claus Schmiedel
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Frage von Uwe M. •

Frage an Claus Schmiedel von Uwe M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schmiedel,

ich gestatte mir zur Ihrer dankenswerten Antwort vom 24.4. nochmals Fragen anzuschließen und Sie jeweils um Stellungnahme zu bitten.

1. Gewaltenteilung und Mischfinananzierung
Meine Frage wäre dann, ob es ihnen u.U. möglich ist, die Regierung aufzufordern die Verfassungsmäßigkeit der Mischfinanzierung zu prüfen oder die Gründe für die Unterlassung der Prüfung sich nennen zu lassen. Es gibt einen bekannten Gutachter Prof. Meyer, der bezweifelt, dass die Mischfinanzierung bei S21 verfassungskonform ist. Nur sind einzelne (Gegen)Gutachten für den Rechtsfrieden nicht schlichtend, solange kein Gericht angerufen wird. Dazu aber wäre die Landesregierung in der Lage. Dass ein bestimmtes Gesetz möglicherweise verletzt wird, wird nicht dadurch geheilt, dass andernorts bei gleicher Sachlage aus Opportunität niemand protestiert.

2. Stresstestwiederholung
Ob Zweifel an der sachgem. Durchführung des Test bestehen, wird nicht dadurch gemindert dass nur "wenige" ihn anmelden. Dem kann nur wissenschaftlich widersprochen werden oder bei wissentlichen Falschbehauptungen wäre Verleumdungsklage möglich. Dies hat die DB AG auch angekündigt; bei dieser Ankündigung ist es trotz öffentlicher Bekräfigung der Zweifel geblieben. Somit bestehen unwidersprochene wissenschaftlich begründete Zweifel und die DB AG kann dies ignorieren, weil kein Projektpartner die Kritik aufnimmt und die DB AG zur Vertragseinhaltung anhält bzw. eine erneute Überprüfung veranlasst. Das ist bei einem Milliardenprojekt unbefriedigend.

3. Wirtschaftlichkeit
Sofern die Zweifel beim Stresstest nicht ausgeräumt sind, fehlt auch der Wirtschaftlichkeit die Grundlage. Selbstverständlich ist nur eine deutliche Kapazitätsverbesserung des Bahnhofs Voraussetzung für eine Wirtschaftlichkeit. Also hat der Landtag die Regierung zu mahnen, dass die Wirtschaftlichkeitsrechnung wiederholt werden muss.

MfG
Uwe Mannke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mannke,

wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, sieht die SPD-Landtagsfraktion nach wie vor keine Veranlassung, die Verfassungsmäßigkeit der Mischfinanzierung, den Stresstest oder die Wirtschaftlichkeitsrechnung nochmals überprüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Schmiedel MdL