Frage an Claudia Winterstein von Christoph P. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Dr. Winterstein,
Ihre Partei, die FDP, fordert in ihrem Wahlprogramm eine verstärkte Forschung in der Gentechnik und wendet sich gegen vorgeschobene ethische Argumentationen. Deutschland sei dabei, den Anschluss an eine Forschung zu verpassen, die große wirtschaftliche Chancen biete. Meine Frage lautet: Ist der manipulative Eingriff in das menschliche Erbgut tatsächlich nur eine Forschungsarbeit wie jede andere? Oder ist es angesichts der völlig neuen Qualität gentechnischer Forschung angebracht, sich dieser Forschung mit Skrupeln zu nähern und ethische und theologische Überlegungen zu dem Thema ernst zu nehmen? Wo sehen Sie Grenzen der gentechnischen Forschung, oder sehen Sie solche Grenzen überhaupt nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pause
Sehr geehrter Herr Pause,
gerade die Forschung an embryonalen Stammzellen hat immer wieder zu ethisch-moralischen Grundsatzdiskussionen geführt. Hierbei gilt es abzuwägen zwischen dem Recht des ungeborenen Lebens und dem Recht der Kranken darauf, dass alles getan wird, um Therapien oder Heilmittel gegen ihre Krankheit zu finden. Die "Ethik des Heilens" steht damit gegen das Lebensrecht von Embryonen.
Liberale Forschungspolitik ist der Erkenntnis und dem Nutzen für die Menschen verpflichtet.
Das Stammzellimportgesetz verbietet den Import embryonaler Stammzellen. Ausnahmen gibt es nur für Zelllinien, die vor dem 1.1.2002 gewonnen wurden. Diese Zellen entsprechen nicht mehr den internationalen Qualitätsansprüchen und können ausschließlich für die Grundlagenforschung eingesetzt werden. Sie sind durch tierische Zellen, auf denen sie gezüchtet wurden, kontaminiert. Solche Zelllinien sind für die Therapie nicht geeignet. Wir wollen deshalb den Stichtag abschaffen und den Zugang zu neuen Zelllinien ermöglichen.
Die FDP setzt sich seit Jahren für die Forschung an embryonalen Stammzellen ein, die bei der künstlichen Befruchtung überzählig bleiben. Diese Zellen werden gegenwärtig auf unbestimmte Zeit tiefgefroren. Wir halten dies für einen falschen Weg. An diesen Zellen soll zur Entwicklung von Therapien gegen schwere genetisch bedingte Krankheiten geforscht werden dürfen. Ziel ist es, zu verstehen, wie Zellen programmiert und reprogrammiert werden. So könnten beispielsweise aus embryonalen Stammzellen Zellen für zerstörte Herzmuskel, Blut-, Leber- oder Nierenzellen gebildet werden. Die Forschung an überzähligen embryonalen Stammzellen soll an wenigen, speziell lizenzierten Forschungseinrichtungen durchgeführt werden und nur für hochrangige Forschungsziele zugelassen werden. Dazu muss das Embryonenschutzgesetz von 1990 geändert werden.
Es gibt zwei Formen des Klonens: das reproduktive Klonen, bei dem ein kompletter Mensch entstehen soll, und das therapeutische Klonen, bei dem embryonale Stammzellen vermehrt werden, um z.B. Gewebe für Herzmuskel- oder Blutzellen zu züchten. Das reproduktive Klonen lehnen wir ab. Wir wollen es international verbindlich ächten und mit Strafen bedrohen. Über das therapeutische Klonen sollte von jedem Land selbst entschieden werden. Wir wollen das deutsche Embryonenschutzgesetz ändern, weil deutsche Forscher, anders als in europäischen Nachbarländern, durch die Gesetzgebung behindert werden. Unser Auffassung nach soll unter strengen Auflagen auch in Deutschland das therapeutische Klonen und die Forschung an embryonalen Stammzellen möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Winterstein