
(...) das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde zusammen mit den Sozialpartnern verhandelt und mit unserem Koalitionspartner abgestimmt. Mit diesem erreichen wir deutliche Verbesserungen und beschränken Leiharbeit wieder auf ihre Kernfunktion, nämlich Auftrags- und Urlaubsspitzen abzufedern: Gleicher Lohn nach spätestens neun Monaten, es gilt eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer dürfen nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Trotz unserer eigentlich deutlich weitergehenden Vorstellungen muss man festhalten: Mehr war mit CDU und CSU nicht zu machen, die Blockaden und Widerstände auf Unionsseite hinsichtlich der Interessen der arbeitenden Menschen war stärker als beim Mindestlohn. (...)