Frage an Claudia Stamm von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Stamm,
in einer Podiumsdiskussion (6.6.2013, Gasteig) hatte der Buchautor und Verwaltungsfachmann Schlötterer in die Runde gefragt, warum das bayerische Parlament die Ministerin Merk nicht zum Rücktritt aufgefordert habe (Beweis: Link 1).
Sie habe nachweislich dreimal gelogen.
Hierzu wüßte ich zunächst gern, ob es seitens des bayerischen Landtages tatsächlich keine diesbezügliche Willensentschließung gab und gibt.
Wurde versucht, eine entsprechende Mehrheitsentscheidung herbeizuführen?
Was spricht dagegen, bei künftigen Befragungen von Ministern eine Erklärung an Eides statt jedenfalls immer dann zu verlangen, wenn jemand in der Vergangenheit offenbar absichtlich Unwahres geäußert hat?
Allgemein interessiert mich in dem Zusammenhang, ob es gemäß Ihrer persönlichen Überzeugung in Ordnung wäre, wenn Abgeordnete oder Minister in dienstlichen Angelegenheiten von der Möglichkeit der Lüge Gebrauch machen, um eine aus ihrer jeweiligen persönlichen Sicht (oder auch aus der jeweiligen "Partei- Perspektive") "gute Sache" voranzubringen.
Oder bleibt es beim Ideal, man habe immer mutig von seinen Verstandeskräften Gebrauch zu machen, auch wenn zum Beispiel das Eingestehen eigener Versäumnisse / falschen Glaubens / des Vertrauens in die falsche Führung usw. Schmerzen bereiten sollte?
Mit frdl. Gruß
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Verein Anti-Korruption. Reformation 2014 e.V. i.Gr.
1) gleich zu Anfang des Videodokumentes: https://www.youtube.com/watch?v=F4S8UEmnRug