Frage an Claudia Stamm von Sina B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stamm
1.
Viele Familienangehöriger von Mordopfern erholen sich Zeitlebens nicht mehr von solchen schrecklichen Taten. Krankenkassen bezahlen aber oft gar keine oder nur eine zeitlich eng begrenzte Therapie, die Familienangehörige dabei unterstützt, mit dem Verlust leben zu lernen.
Wurde je der Kontakt zu Familienangehörigen der Mordopfer z.B. des Roland S. gesucht und wurde den Familienangehörigen Unterstützung angeboten?
2.
Ich habe mehrfach gelesen, dass Familienangehörige von Mordopfern ganz alleine für die Beerdigungskosten aufkommen müssen.
Stimmt dies?
3.
Wenn Täter sich außerhalb der Forensik / Gefängnis aufhalten und von Sicherheitspersonal / Ärzten begleitet werden, müssen dann für das Personal Überstunden- bzw. ein Sonntagszuschlag bezahlt werden?
3.1. Wenn ja, wer muss diese Kosten bezahlen?
4.
Es ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn Straftäter arbeiten.
Aber warum fließt das Geld nicht an die Einrichtung, in der diese Straftäter untergebracht sind?
Oder an die Familienangehörigen der Opfer?
5.
Wenn Straftäter so viel billiger arbeiten, als Arbeitnehmer außerhalb von Forensik bzw. Gefängnis, dann schädigen die Täter doch letztendlich die unbescholtenen Arbeitnehmer. Unbescholtene Arbeitnehmer können nicht für Cent-Beträge arbeiten, denn sie müssen Lebensmittel bezahlen, Miete, Strom, Heizung, ihre Familie ernähren.
Zudem besteht auch noch die Gefahr, dass die Arbeitnehmer außerhalb von Forensik bzw. Gefängnis ihre Arbeit verlieren, weil sie nicht so billig arbeiten können.
5. 1.
Wie viel Firmen gibt es in Deutschland, die auf diesem Wege äußerst günstig produzieren lassen?
5. 2. Warum wird in Forensik / Gefängnissen nicht der Mindestlohn bezahlt?
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Sina Berg
Liebe Frau Berg,
vielen Dank für Ihre Fragen. Meine Kollegin Margarete Bause hatte Ihnen hierzu bereits geantwortet, wir vertreten ja als Fraktion auch eine gemeinsame Position. Auch ich bitte Sie um Verständnis, dass ich einige Ihrer Fragen mit den Informationen, die ich als Abgeordnete der Opposition habe, nicht beantworten kann. Haben Sie diese Fragen gegenüber dem Justizministerium berits wiederholt? Wenn ja, halten Sie mich gerne über die Antworten, die Sie erhalten, auf dem Laufenden.
Sie sprechen in Ihrer ersten Frage einen konkreten Fall an: Dazu habe auch ich keine vertieften Informationen. Grundsätzlich müsste die Rechtspolitik sich viel stärker als bisher um die Unterstützung der Opfer der Straftaten kümmern. Die Staatsregierung müsste hier wesentlich größeres Engagement entfalten und mehr Geld zur Verfügung stellen. Wir haben hierfür Beratungen für den Haushalt beantragt.
Unterstützung für Opfer von Straftaten - Änderungsantrag zum Haushalt 2013/14
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000009000/0000009443.pdf
Immerhin gibt es die sehr gute Arbeit des ehrenamtlich getragenen Vereins WEISSER RING ( www.weisser-ring.de ) und die Stiftung Opferhilfe ( www.opferhilfebayern.de ) und unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Ihre zweite Frage kann auch aus meiner Perspektive nicht so allgemein beantwortet werden: Es kommt dabei jeweils auf die konkreten Umstände an, ob es Ansprüche gegen den Täter gibt oder ob es Ansprüche auf staatliche Unterstützung gibt.
Ihre dritte Frage kann Ihnen sicherlich detaillierter und genauer vom Justizministerium beantwortet werden. Nach meinen Informationen gehe ich davon aus, dass in den von Ihnen angesprochenen Fällen unter Umständen auch Zuschläge vom Staat bezahlt werden.
Zur vierten Frage: Die Einnahmen aus der Arbeit von Inhaftierten sollten so wie von Ihnen angeregt an die jeweilige Einrichtung fließen. Dass sich Personen, die im Staatsdienst stehen, durch solche Geschäfte privat bereichern wollen, ist skandalös. Ob und wie weitgehend dies bei Frau Staatsministerin Haderthauer und ihrem Ehemann der Fall ist, wird ein Untersuchungsausschuss des Landtages ermitteln.
Auch um Ihre fünfte Frage vollständig beantworten zu können, bräuchte ich Informationen, die nur das Justizministerium hat. Wichtig ist jedenfalls, dass der Strafvollzug so ausgestaltet sein muss, dass die Gefangenen nach ihrer Haft in der Lage sind, künftig ein Leben ohne weitere Straftaten zu führen. Dieses Ziel der Resozialisierung ist auch der beste Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Dazu gehört es auch, dass die Inhaftierten, die Möglichkeit bekommen, zu arbeiten bzw. ausgebildet zu werden. Diese Betriebe müssen zusätzlich so gestaltet sein, dass sie nicht in Konkurrenz zur privaten Wirtschaft treten, sondern diese ergänzen und mit ihr kooperieren.
Ich danke Ihnen für Ihre Fragen und hoffe, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben.
Herzliche Grüße
Claudia Stamm