Wie stehen Sie zum Thema Kinderdurchseuchung?
Was tun Sie für sichere Schulen? Wie sieht ihr Schutzkonzept für U12 aus?
Sehr geehrte Frau Richter,
die Landesregierung in Niedersachsen hat zum Schulstart 2021/22 ein verschärftes Netz an Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um einen Regelbetrieb in den Schulen möglich zu machen und gleichzeitig die Schülerinnen und Schüler umfassend zu schützen, bis für alle eine Impfmöglichkeit besteht. Bis zum 10.9. gilt daher eine tägliche Testpflicht, ab dem 13.9. müssen sich umgeimpfte Schülerinnen und Schüler sowie ungeimpftes Schulpersonal drei Mal pro Woche freitesten.
Anders als vor den Sommerferien gilt jetzt für alle Schülerinnen und Schüler, auch unter 12 Jahren, eine umfassend Maskenpflicht, welche nur im Freien in den Pausen, beim Essen sowie beim Sportunterricht abgelegt werden darf. Es sollen zusätzliche Maskenpausen, insbesondere bei den jüngeren Kindern, eingelegt werden.
Ist keine Lüftungsanlage oder ein mobiler Luftfilter vorhanden, soll die schon im letzten Schuljahr geltende Lüftungsregel 20-5-20 eingehalten werden (nach 20 Minuten Unterricht 5 Minuten Lüftungspause). Insbesondere das regelmäßige Lüften wird vom Bundesumweltamt als eine der effektivsten Methoden bewertet, um potenziell virushaltige Luftpartikel abzutransportieren und gleichzeitig einen Präsenzunterricht zu ermöglichen.
In Ausnahmefällen können sich Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht befreien lassen
Mit diesen Maßnahmen soll die Ausbreitung des Coronavirus an den niedersächsischen Schulen verhindert und gleichzeitig ein normaler Schulalltag ermöglicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Schüßler