Frage von Thomas T. • 25.01.2024
Antwort ausstehend von Claudia Schüßler SPD
Zuletzt haben wir im Land Niedersachsen die Kommunalverfassung geändert, so dass die Kommunen in eigener Verantwortung über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entscheiden können.
Ist keine Lüftungsanlage oder ein mobiler Luftfilter vorhanden, soll die schon im letzten Schuljahr geltende Lüftungsregel 20-5-20 eingehalten werden (nach 20 Minuten Unterricht 5 Minuten Lüftungspause).