(...) Die Kompetenzordnung des Grundgesetzes steht Änderungen der bestehenden Regelungsstruktur des Infektionsschutzgesetzes nicht entgegen. (..)
(...) schweizerische Modell der plebiszitären Demokratie ist ein höchst erfolgreiches Beispiel für eine Staatsorganisation, die auf Volksentscheiden basiert (...)
(...) muss ich Sie bezüglich der Angelegenheiten des UKSH und damit des Landes Schleswig-Holstein (...)
(...) Das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist wesentlich, um in Pandemiezeiten schnell handlungsfähig zu bleiben. (...)
(...) Die Verarbeitung und Aufbereitung dieser Daten obliegt dem Institut und seinen Experten selbst. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Frage direkt dorthin zu richten. (...)
(...) Bei Patienten mit den von Ihnen genannten psychischen Erkrankungen besteht unabhängig von der sexuellen Orientierung die Möglichkeit einer psychologischen Beratung oder Behandlung. (...)