Sehr geehrte Frau Professor Schmidtke! Was gedenken Sie hinsichtlich der sozialen Verbesserung für völlig mittellose Menschen mit Vorerkrankungen (z.B. Zugang zum Präventivsport) zu tun? MfG, H. Janse
Sehr geehrte Frau Professor Schmidtke! Es gibt von den Gesetzlichen Krankenkasse Kurse, die einem zu 80 % erstattet werden. Doch für einen Grundsicherungsempfänger sind auch die 20% noch zu viel. Und er oder sie muss auch die Kosten erstmal vorstrecken. Wer mobilitätstechnisch eingeschränkt ist, z.B. nicht Auto- oder Radfahren kann, ist auf den teuren Bus angewiesen. Es gibt immer noch Kommunen, die sich kein Sozialticket leisten können oder wollen wie im Falle Lübeck. Eine komplette Befreiung durch das jeweilige Landesamt für Soziale Dienste ist an eine extreme Behinderung gebunden - die ich nicht habe, Gott sei Dank. Trotzdem falle ich durch´s Netz. Menschen wie ich fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Wer Radfahren kann, hat es zweifellos leichter, kostenlos zu den Sportstätten hinzukommen. Und dann bleiben ja auch noch die Vereinsbeiträge, die man sich mit Grundsicherung nicht leisten kann. Joggen kann ich aufgrund meiner Kniearthrose auch nicht. Am Willen liegt es nicht.
Sehr geehrte Frau Jansen,
vielen Dank für Ihre Frage zur Zuzahlung zu Präventionskursen.
Gesundheitsförderung und Prävention sind in Deutschland Aufgaben vieler Akteure auf Bundes-, Landes- und insbesondere kommunaler Ebene. Der Bund hat unter Ausschöpfung seiner Möglichkeiten mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz) das Ziel verfolgt, unter Einbeziehung aller zuständigen Träger die Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in den Lebewelten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterzuentwickeln und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz zu optimieren.
Zur Verbesserung der Kooperation aller beteiligten Akteure und der Koordination der Sozialleistungen mit weiteren Maßnahmen in betrieblichen und nichtbetrieblichen Lebenswelten wurden die Krankenkassen dazu verpflichtet, mit den übrigen Trägern der Sozialversicherung eine gemeinsame nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und deren Umsetzung und Fortschreibung im Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz zu gewährleisten.
Dieser Leitfaden zur Prävention der Krankenkassen aus dem Jahr 2020 besagt explizit:
"Um sozial benachteiligten Personen – insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I und II und Grundsicherung – die Nutzung von individuellen verhaltensbezogenen Primärpräventionsmaßnahmen zu erleichtern, sollen die Krankenkassen für diesen Personenkreis nach vorheriger Prüfung und Genehmigung der Maßnahme die Kosten ganz oder teilweise direkt übernehmen (Vermeidung eines Eigenanteils und/oder von Vorleistungen der Versicherten). Hierzu sind regionale und/ oder landesweite Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und geeigneten Trägern (z. B. Träger der Grundsicherung/der Einrichtung) möglichst kassenartenübergreifend notwendig. In diesen Vereinbarungen sind auch die Modalitäten der Kostenübernahme (z. B. Befreiung der Zielgruppe von Vorleistungen, Ausschluss von Doppelfinanzierungen) sowie der besonderen Ansprache dieser Zielgruppen zu regeln."
Der Zugang zu Gesundheitsförderung und Prävention muss unabhängig vom Einkommen allen Versicherten zur Verfügung stehen, da stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Die CDU wird Prävention und Rehabilitation zukünftig noch stärker in den Mittelpunkt ihrer Maßnahmen stellen und dabei auch einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen verstärkt in den Blick nehmen, das haben wir in unserem Wahlprogramm verankert.
Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen zur Klärung der Kostenübernahme und wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, Frau Jansen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Claudia Schmidtke, MBA