Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)
Claudia Schmidtke
CDU
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Frage von Sigvard O. •

Frage an Claudia Schmidtke von Sigvard O. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schmidtke,

Wohnungskonzerne wie Deutsche Wohnen oder Vonovia zahlen bei der Übernahme anderer Wohnungskonzerne keine Grunderwerbsteuer, obwohl durch die Übernahme sehr wohl Grundeigentum, bzw. die Verfügungsgewalt und die Bewirtschaftung dessen, auf jemand anders überwechselt.
Durch Share Deals können Unternehmen die Grunderwerbssteuer umgehen, bzw. kompett vermeiden.
Privatpersonen und Familien, die sich ein EFH oder eine Wohnung kaufen, können dies nicht.
Warum wird dieses Steuerschlupfloch für Unternehmen nicht geschlossen?
Die jüngste Reform zur Grunderwerbssteuer hat diesen Punkt nur zeitlich etwas verschoben.
Außerdem wird durch die bestehende Regelung die Spekulation mit Wohneigentum durch Unternehmen noch unterstützt und den Ländern entgehen erhebliche Einnahmen durch diese gesetzeskonforme Vermeidung der Grunderwerbssteuer.
Wie stehen Sie dazu und die CDU im Bundestag?

Mit freundlichen Grüßen
Sigvard Orts, Lübeck

Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Orts,

vielen Dank für Ihre Frage zur Grunderwerbsteuergestaltung beim Eigentumsübergang von Immobilien durch die Anteilsveräußerung von Unternehmen (Share Deals).

Ich gebe Ihnen Recht, dass die Ungleichbehandlung von Unternehmen und privaten Käuferinnen und Käufern von Wohnraum höchst ungerecht ist. Reformen der Grunderwerbsteuer sind jedoch kein einfaches Unterfangen: Die Rechtslage ist komplex und erfordert die Zustimmung der Bundesländer. Daher sind auch der jüngsten Änderung im April dieses Jahres viele Monate der Verhandlungen vorausgegangen.

Das Ergebnis ist ein Kompromiss, in dem statt 95 Prozent am Eigentum schon 90 Prozent die Grunderwerbsteuer beim Share Deal auslösen. Die Mindesthaltedauer wurde zudem von fünf auf 10 Jahre verdoppelt. Die Unionsfraktion hätte sich eine weitergehende Regelung vorstellen können, in der die bestehende Ungerechtigkeit auf der privaten Seite angegangen worden wäre: Wir fordern, dass der private Ersterwerb von Wohneigentum z.B. durch junge Familien mit Freibeträgen bei der Gewerbesteuer verknüpft wird. Denn die Ungleichbehandlung lässt sich nicht nur auf der einen Seite durch Mehrbelastung lösen, sondern auch auf der anderen durch Entlastung.

Die Unionsfraktion ist daher grundsätzlich dazu bereit, weitere Stellschrauben an den Ausnahmetatbeständen der Grunderwerbsteuerpflicht bei Share Deals zu drehen, erwartet hierfür aber die Entlastung auf der Seite privater Ersterwerber.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit der Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Claudia Schmidtke, MBA
Mitglied des Deutschen Bundestages