Frage an Claudia Schmidtke von Gerhard R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidtke,
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Eine seltene Art des Hörverlusts ist der neurale Hörverlust. Bei dieser hochgradigen und dauerhaften Art des Hörverlustes ist der Hörnerv geschädigt oder fehlt ganz. Sinnesreize können also nicht ans Gehirn weitertransportiert werden. Hörgeräte und Cochlea-Implantate helfen nicht.
Welche Aufgaben hat eine Patientenbeauftragte?
Es gibt folgenden Fall: Bei einem Schwerbehinderten wurde festgestellt: Gesichtsnerv nach einer Zangengeburt gelähmt, Parese der Nerven in seinem ganzen Innervationsgebiet, rechts eine Sehschwäche und Schwerhörigkeit. Er informierte ein Hörgerätegeschäft darüber. Der Verkäufer konnte nach einer Untersuchung die anwesende Ehefrau davon überzeugen, dass mit 2 Hörgeräten eine wesentliche Verbesserung erreicht werden kann. Während der Probezeit benutzte der Ehemann mehrmals im im Wechsel beide Hörgeräte und daneben nur das Hörgerät für das Ohr auf der linken Seite.
Ergebnis: Kein Unterschied. Es gab also durch das Hörgerät auf der rechten Seite keine Verbesserung.
Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es Höchstbeträge für jedes Ohr, bei gesetzlichen Krankenkassen gehen nutzlose Hörgeräte zu Lasten der Allgemeinheit.
Hat es andere Fälle gegeben? Falls ja: Was wird unternommen?
Mit freundlichen Grüßen
G. R.
Sehr geehrter Herr R.,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zur Erstattung von Hörgeräten.
Sie schreiben mich in meiner Funktion als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten an. Ich möchte Sie deshalb bitten, Ihre Frage zuständigkeitshalber an mein Büro im Bundesministerium für Gesundheit (patientenrechte@bmg.bund.de) zu richten.
"abgeordnetenwatch.de" ist als Medium für die Kommunikation zwischen Bürgern und ihre Abgeordneten für die Beantwortung von Regierungsfragen nicht geeignet. Hier gestellte Anfragen erreichen mein Berliner Abgeordnetenbüro, welches Ihre Anfrage unbefugt weder weiterleiten noch bearbeiten darf.
Gern möchte ich Ihnen in Rücksprache mit dem entsprechenden Ressort eine qualifizierte Rückmeldung zu Ihrem Anliegen geben. Hierfür ist die Zuweisung auf Arbeitsebene allerdings entscheidend.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Claudia Schmidtke