Welche Position haben Sie im Hinblick auf die Fiktion der Einreise im Hinblick auf die Screening Verordnungen der EU
Sehr geehrte Frau Roth,
Der Rat der europäischen Union hat in den letzten Wochen mehrere Gesetzesvorhaben im Bereich Asyl und Migration angenommen.
Der Beschluss bezieht sich auf Vorschläge der Kommission im Rahmen des Migrations- und Asylpakets vom 23.09.20 und sieht vor, dass Personen, die in der Europäischen Union Schutz suchen, zunächst in Transiteinrichtungen in Grenznähe das Screening-Verfahren durchlaufen müssen. Während dieses Screening-Verfahrens, welches bis zu zehn Tagen dauern kann, gilt die Person als nicht eingereist. Die Fiktion der Nicht-Einreise bedeutet, dass ein Schutzsuchende*r noch nicht als eingereist gilt, obwohl er tatsächlich bereits die physische Grenze eines Staates passiert hat.
Mit entsprechenden Auswirkungen auf seinen Rechtsstatus.