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Claudia Roth
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Frage von Marius S. •

Gedenken Sie in Ihrer Rolle als Kulturstaatsministerin die Rechte von Spieleautor*innen zu stärken?

Sehr geehrte Frau Roth,

in § 2 UrhG Abs. 1 Nr. 1 werden Gesellschaftsspiele nicht aktiv aufgeführt. Dabei tragen insbesondere Autor*innen aus Deutschland maßgeblich zu dieser Kultur bei. Seit 2004 gibt es einen massiven Anstieg der Anzahl neuer Spiele im Jahr und nicht ohne Grund findet jährlich mit den Internationalen Spieletagen in Essen die größte Brettspielmesse der Welt in Essen. Urheberrechtlich sind nur der Wortlaut der Anleitung sowie die Grafiken geschützt. Die Spiele-Autoren-Zunft (ZAF) ist anders als z. B. die VG Wort nicht als Verwertungsgesellschaft zugelassen und Bibliotheken zahlen keine Tantiemen aus dem Verleih von Brettspielen aus. Gedenken Sie in Ihrer Rolle als Kulturstaatsministerin die Rechte von Spieleautor*innen zu stärken?

Freundliche Grüße

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