Frage an Claudia Roth von Erik S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Roth,
vielen Dank für die Anwort Ihres Büro-Teams. Allerdings kann ich keinen Ansatz erkennen, der nicht auch in Ihrem Antrag an den Bundestag zu lesen wäre.
Kernfragen werden dabei leider nicht beantwortet.
"der erste Schritt zur effektiven Kontrolle von illegalen Schusswaffen bzw. des Schwarzmarkts von Schusswaffen ist die Schaffung eines nationalen Waffenregisters...."
Hier werden doch lediglich die Bestandsdaten über die legalen, bereits erfassten Waffen einem Zentralregister zugeführt. Wie löst das das Problem des Schwarzmarktes?
Im Antrag an den Bundestag wird als weiterer Vorteil erwähnt, die Polizei könne sich vorab versichern, ob eine "Zielperson" einer polizeilichen Aktion Besitzer registrierter Schusswaffen sei. Dies ist, auch ohne Zentralregister, bereits jetzt über die Meldedaten der Gemeinde möglich. Im Umkehrschluss ist allerdings nie auszuschließen, dass illegale Schusswaffen vorhanden sind. Eigensicherung ist also immer oberstes Gebot der Sicherheitskräfte.
Worin liegt also der Sicherheitsgewinn für die Bürger, wie wird der illegale Waffenbestand reduziert und weiterer Zustrom verhindert?
Für eine konkrete Antwort auf meine Frage wäre ich dankbar.
Gruß
E. Stephan
Sehr geehrter Herr Stephan,
ein Allheilmittel und eine Patentlösung für die Bekämpfung von illegalen Waffen und von einschlägigen Schwarzmärkten gibt es nicht, genauso wie in allen anderen Bereichen des alltäglichen Lebens. Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass die meisten der bisherigen Amokläufe mit Waffen zustande gekommen sind, die legal waren. Das Monstrum der illegalen Waffen ist kein Argument, mehr Waffen zuzulassen oder auf notwendige Einschränkungen und Abrüstung zu verzichten. Die Bekämpfungsmittel sind längst bekannt:
- eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei und des Zolls.
- eine bessere grenzübergreifende Zusammenarbeit aller Behörden, die mit diesem Problem befasst sind (auch hier wäre sehr hilfreich, wenn alle EU-Länder ein zentrales grenzübergreifend abrufbares Waffenregister hätten).
- eine bessere Kontrolle des Waffenmarktes bzw. Waffenhandels, der aus seiner Verantwortung nicht entlassen werden darf. Der Handel muss selber ein Interesse daran haben, jeden Waffenverkauf und die Sicherungspflicht danach mit der generellen Einführung von biometrischen Vorrichtungen zu verknüpfen.
- eine weitgehende Abrüstung in Privathaushalten und im öffentlichen Raum, grundsätzliches Verbot von Schusswaffen in privaten Wohnungen, Verbot von großkalibrigen Waffen im Schießsport. Diese Maßnahmen würden die Auffälligkeit von illegalen Waffen erhöhen.
- die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans, der im Rahmen eines überschaubaren Zeitrahmens neue Anreize schafft, illegale Waffen aus dem Verkehr zu ziehen. Vor- und nachher gelten die üblichen strafrechtlichen Bekämpfungsmaßnahmen.
Mit dem zentralen Waffenregister kann es zum ersten Mal einen zuverlässigen Überblick über die im legalen Besitz befindlichen Waffen auf der nationalen Ebene geben. Ohne einen derartigen Überblick im legalen Bereich kann es keine erfolgreichen Ansätze zur Bekämpfung von illegalen Waffen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth