Frage an Claudia Roth von Wolfram R. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Roth,
das BMI hat endlich einen Reformentwurf zum TSG unter dem schönen Namen Transsexuellenrechtsreformgesetz erstellt.
Im Anschreiben, welches herausging heißt es, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden muss. Dies bezieht der Verfasser auf die Vorgabe des BVerfG (1.9.2009).
Ist dieser Entwurf für Sie bzw. die Fraktion der Grünen akzeptabel?
Können eventuelle Änderungswünsche seitens der Interessenverbände in der Kürze der Zeit überhaupt noch berücksichtigt werden?
Mit freundlichen Grüssen,
Wolfram Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
wir stehen dem Entwurf des Transsexuellenrechtsreformgesetzes kritisch gegenüber. Das Gesetz stellt in wenigen Punkten eine minimale Verbesserung dar, enthält dafür aber in anderen Punkten gravierende Verschlechterungen.
Zu den positiven Änderungen gehören die Streichung des Erfordernisses der Ehelosigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG, der Verzicht auf die dreijährige Dauer des Zwangs, entsprechend dem Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht zu leben, die Einführung einer vom Gericht auszustellenden Bescheinigung über die Antragstellung und die Möglichkeit, dass erforderliche ärztliche Zeugnisse von den Betroffenen selbst beigebracht werden können. Dem stehen gravierende Verschlechterungen gegenüber. So muss das Erstgutachten schon bei der Antragstellung beigebracht und demnach selbst bezahlt werden. Mittellose Antragsteller erhalten keine Prozesskostenhilfe und schon bei der Vornamensänderung ist die Beteiligung des Ehe- bzw. Lebenspartners notwendig. In vielen Punkten, die von uns und Interessenverbänden seit langem kritisiert werden, gibt es keine Änderungen. So wird nach wie vor die dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit für die Personenstandsänderung vorausgesetzt. Der Körperveränderungszwang besteht unverändert und statt des Standesamtes liegt die Zuständigkeit weiterhin beim Gericht. Wir fordern, dass die Vornamens- bzw. Personenstandsänderung grundsätzlich vom Willen der AntragstellerInnen abhängig gemacht wird. Insgesamt muss das Verfahren deutlich vereinfacht werden. Bisher werden transsexuellen Menschen unnötig Steine in den Weg gelegt. Wir werden deshalb noch in dieser Legislaturperiode einen eigenen Gesetzesentwurf vorbereiten.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Roth