Frage an Claudia Roth von Michael K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Roth,
Sie haben ein Zentrales Waffenregister gefordert mit der Begründung, Polizisten wüssten sonst nicht, ob sie in einem Haushalt mit (legalen) Waffen rechnen müssten. Angesichts einer recht geringen Prozentzahl dieser legalen Waffen, die überhaupt an Delikten beteiligt sind, stelle ich mir die Frage: Wenn diese Waffen schon objektiv kaum eine Bedrohung darstellen, wie wollen Sie unsere Polizisten vor 20 Mio. nicht erfasster Waffen schützen, die wohl eher die eigentliche Bedrohung darstellen ?
Legalwaffenbesitzer stellen laut einer Aussage der Bremer Universität "überhaupt keine Bedrohung" dar. Mir erscheint da eine Verschärfung des Waffengesetzes eher aktionistisch. Bereits die Befolgung des derzeit gültigen Waffengesetzes hätte die derzeit aktuelle Selbstmordtat von Winnenden doch bereits verhindert !
Sehr geehrter Herr König,
mit Ihrer Frage unterschlagen Sie vor allem die Tatsache, dass alle Amokläufer der vergangenen Jahre einen leichten Zugriff auf scharfe Waffen und Munition hatte, die legal erworben worden waren und in ihren Privatwohnungen lagerten. Nach Schätzungen sind legal zwischen 7-10 Millionen erlaubnispflichtiger Waffen im Besitz von etwa 4 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Wir brauchen nicht nur eine nicht näher definierte Verschärfung des Waffenrechtes, sondern eine umfassende Präzisierung des Gesetzes. Dazu hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag einen Antrag eingebracht, der neben der sicheren Lagerung von Waffen und Munition auch die personelle Ausstattung der Polizei und Kontrollbehörden klar regeln möchte. Den Antrag können Sie hier lesen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612477.pdf
Was die bis zu 20 Millionen geschätzten illegalen Waffen anbelangt, so halten wir die umgehende Schaffung eines nationalen Waffenregisters für einen wichtigen ersten Schritt zur effektiven Kontrolle von illegalen Schusswaffen bzw. des Schwarzmarkts von Schusswaffen. Wir sind dafür, unverzüglich mit der Einrichtung dieses EU-rechtlich vorgeschriebenen elektronischen zentralen Waffenregisters zu beginnen, das nach Art. 4 Abs. 4 der EU-Richtlinie 2008/51/EG erst bis zum 31. Dezember 2014 eingerichtet werden soll. Parallel dazu ist ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Kontrollbehörden nötig. Denn die Verwaltung arbeitet hier personell völlig unterbesetzt.
Außerdem ist es wichtig, für mehr Transparenz auf dem Waffenmarkt, bei Waffenhändlern und Waffenproduzenten zu sorgen. Besser koordinierte und engere Zusammenarbeit der EU-Länder auf der Ebene von Zoll und Polizei kann ebenso helfen, die Kontrollen und den Informationsaustausch effektiver zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth