Frage an Claudia Roth von Maria W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Roth,
die Masse der Sozialhilfeempfänger ist alleinerziehend.
Alleinerziehende haben keine Lobby.
Das zeigt sich auch im Steuersatz.
Alleinerziehende sind steuerlich gesehen fast (es fehlt wirklich nur noch ein Quentchen) gleichgesetzt mit der Lohnsteuerklasse 1 - was ja auch so geplant ist.
Es könnten enorm viele Alleinerziehende aus dem Sozialhilfeempfängerstatus geholt werden, wenn die Last der Lohnsteuer auf die gesetzt wird, die besser verdienend sind!
Dem "bisschen" an Lohnsteuer, das dem Staat in der Kasse fehlt, steht ein enormer Betrag an Sozialkosteneinsparungen gegenüber.
Alleinerziehende würden sich dann noch mehr bemühen - das ist auch sicher.
Ihre Rückantwort erwartend verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen.
Maria Weigl
Sehr geehrte Frau Weigl,
in der Tat haben es Alleinerziehende sehr schwer. Seinerzeit haben es verheiratete Eltern mit einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geschafft, sogar den Haushaltsfreibetrag abzuschaffen. Die Grünen haben sich stark dagegen eingesetzt und immerhin erreicht, dass es nun den Entlastungsbetrag für sog. "echte" Alleinerziehende gibt. Dies wird in der Streuerklasse 2 schon für das laufende Kalenderjahr beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die Grünen wollen aber noch mehr für Alleinerziehende erreichen. So wollen wir schließlich anstatt Kindergeld und kindbezogenen Freibeträgen eine einheitliche Kindergrundsicherung einführen, die existenzsichernd sein muss. Nur so kann die Armut wirksam bekämpft werden. Davon würden vor allem Geringverdiener profitieren. Auch Familien, die derzeit von ALG II oder Soziahilfe leben, würden die Kindergrundsicherung bekommen. Gleichzeitig wollen wir auch das Ehegattensplitting zur Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Höchstbetrag weiterentwickeln, welcher die Unterhaltsverpflichtungen zwischen Ehegatten berücksichtigen soll. Eheleute mit jeweils gleichem Einkommen haben ja auch schon bisher keinen Vorteil durch das Ehegattensplitting, das sich nur bei sehr unterschiedlichen Einkommensverhältnissen beider Ehegatten lohnt.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Roth