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Claudia Roth
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Frage von Hans B. •

Frage an Claudia Roth von Hans B. bezüglich Recht

Wie stehen Sie, Frau Roth und Ihre Partei zum Gerichtsurteil Zumwinkel?

Dem Angeklagten wurde Schuldeinbekenntnis zugutegehalten. Dieses Urteil ist vielen deutschen Bundesbürgern zu milde und wird als verhältnismäßig ungerecht angesehen.
Die Fakten, daß Zumwinkel schwarze Konten hatte, lagen doch von Anfang an auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft. Sein Schuldbekenntnis hätte er sich sparen können.
Richtigerweise hätte ihm die Staatsanwaltschaft vorsätzlichen Steuerbetrug
in einem hohen Staatsamt zur Last legen können.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bernwieser,

es ist in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit, dass sich jemand wie Herr Zumwinkel streng an die Gesetze halten muss. Aber die Steuerhinterziehungen seinerseits waren weder ein Kavaliersdelikt noch ein Kapitalverbrechen. Deshalb respektieren wir die Entscheidungen der Justiz, ohne den Anspruch auf Gestaltungsmöglichkeiten der Politik bei Strafverfolgung und Kriminalitätsbekämpfung aufzugeben. Auch die Einschätzung in einigen Kommentaren ist nicht von der Hand zu weisen, die auf Zumwinkels Vorgehen nach der Entdeckung seines Schatzes in Liechtenstein hinweisen: Zumwinkel habe umgehend ein Geständnis abgelegt und in einem Blitztransfer die verkürzten Steuern gezahlt. Diese prompte "Schadenswiedergutmachung" hat meist strafmildernde Auswirkungen. Der Bundesgerichtshof hat jüngst im Rahmen eines anderen Verfahrens darauf verwiesen, dass das Verhältnis der verkürzten zu den gezahlten Steuern "bedeutsam" für das Urteil sei. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch bei Zumwinkel das Verhältnis der von ihm gezahlten zu den hinterzogenen Steuern berücksichtigt und in das Urteil einbezogen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth

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