Frage an Claudia Roth von Marius W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Roth.
Beim recherchieren in Büchern, Internetberichten und diversen weiteren öffentlich zugänglichen Quellen (wie internationalen Vertrags- und Gesetzestexten u.ä.), sowie in Disskussionen mit vielen Bekannten, Verwandten und Freunden, darunter Anwälten und Rechtsexperten, bin ich in letzter Zeit immer wieder auf eine Thematik gestoßen, welche mein persönliches Rechtsempfinden sehr beunruhigt und mich stark zum Nachdenken anregt!
Um mir nun eine eindeutige Meinung bilden zu können, wende ich mich hiermit auch an Sie (gleichzeitig auch an viele weiteren Kollegen von Ihnen), in der Hoffnung, dass Sie mir bei folgenden Punkten weiter helfen können?
Ich habe einmal gelernt, dass unser „Grundgesetz für die BRD“, das höchste deutsche Gesetz ist und sich dieses nur dem Völkerrecht unterordnet (GG Art. 25). Doch folgende Ungereimtheiten irritieren mich ein wenig.
Auf welcher völkerrechtlich-verbindlichen Grundlage basiert unser Grundgesetz da eigentlich genau im Artikel 25 GG???
Desweiteren, WO (in welchen Bundesländern, Landesbezirken, Kommunen) findet es seine Geltung, WENN seit dem Einigungsvertrag vom 31.08.1990 und dem „2+4 Vertrag“ vom 12.09.1990, der Artikel 23 (Geltungsbereich) in der jetzigen, aktuellen Fassung geändert wurde und dieser sich nun auf die „Europäische Union“ bezieht, welche aber noch GAR NICHT völkerrechtlich legitimiert und verfasst wurde (durch fehlende Verfassung etc.)?
Auch zu berücksichtigen ist die Erwähnung des Geltungsbereichs im GG Artikel 144 (2). Denn dieser bezieht sich ja noch auf die „alte Fassung“ des Grundgesetzes?
Und wenn nun KEIN völkerrechtsverbindlicher Geltungssbereich nachgewiesen werden kann, dadurch jegliche Legitimation zu fehlen scheint, welchen Wert und Nutzen hat dann noch das „Grundgesetz für die BRD“ für UNS, die steuerzahlenden Bürger und Wähler???
In der Hoffnung auf klärende Antworten von Ihnen und ihren Kollegen, verbleibe ich erwartungsvoll und
mit freundlichem Gruß
M. Werner-Branka
Sehr geehrter Herr Werner-Branka,
der grüne Bundestagsabgeordnete und Jurist Hans-Christian Ströbele hat Ihnen bereits ausführlich geantwortet. Wir teilen seine Sicht und haben seiner Antwort nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth