Frage an Claudia Roth von Kellerer G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Roth,
immer wieder lese ich wie sehr die Rentner am Tropf des Staatshaltes hängen. Warum wird keine Satistik veröffentlich mit welchen versicherungsfremden Leistungen (Kindererziehungsjahre, Renten für Aussiedler usw.) die rentenkassen belastet werden? Diese überschreiten bei weitem die zuschüsse des Bundes. Der Staat plündert seit Jahren die Rentenkassen unter dem Deckmantel der Überalterung. All diese Wahlgeschenke lässt er von den Sozialversicherungszahlern finanzieren anstatt sie auf die Gesamtheit der Steuerzahler zu verteilen. Statt dessen werden immer neue Modelle der Abzocke (Riester-, Rüruprente) erfunden mit dicken Gewinnen für ihre Erfinder und der Versicherungswirtschaft. Wie sich die Versicherer an den Beiträgen bedienen, können Sie im Finanztest ausführlich nachlesen. In Wirklichkeit tragen diese Arten der Altersvorsorge zur weiteren Schwächung des Rentensystem bei.
Mit freundlichen Güssen
G. Kellerer
Sehr geehrter Herr Kellerer,
wir teilen Ihre Auffassung, dass versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln gezahlt werden sollten. Unsere Fraktion hat sich in diesem Sinne auch immer verhalten, etwa bei der Einführung der Beitragszahlungen für Zeiten der Kinderziehung. Derzeit gehen aber bereits annähernd 80 Mrd. an Steuern in die Rentenversicherung, das ist mehr als ein Drittel aller Ausgaben der Rentenversicherung. Zwischen der Diskussion um die versicherungsfremden Leistungen und der Diskussion um die solidarische Sozialversicherung besteht eine gewisse Spannung. Diese Diskussionen werden aber nicht immer sachlich und sauber geführt, zum Beispiel, wenn solidarische Leistungen der Rentenversicherung als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet werden. So wird der Ausgleich zwischen den alten und den neuen Bundesländern häufig als versicherungsfremd bezeichnet. Unseres Erachtens gehört der regionale Ausgleich aber zum Kern des sozialen Ausgleichs in der Rentenversicherung, es gibt schließlich auch große Unterschiede zwischen Ostfriesland und Bayern, mitunter schon innerhalb einer einzigen Ortschaft.
Die Einführung von Riester- und Rüruprente war keine Schwächung des Rentensystems, sie sind auch keine Konkurrenz zu ihm, sondern ergänzende Säulen für eine bessere Altersvorsorge. Die Bewertung von Versicherungen und Banken durch die Stiftung Warentest im Finanztest hat den Zweck, den Verbraucherschutz zu stärken und für mehr Transparenz in der Branche zu sorgen. Die Altersvorsorge in Form von Riester- und Rüruprente wird darin ausdrücklich befürwortet und empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth