Frage an Claudia Roth von D. S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Frau Roth,
die Bundesrepublik Deutschland ist in den vergangen Jahren bereits 7 mal von Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wg. Urteilen der deutschen Familiengerichte, der Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention schuldig gesprochen worden.
Ein Großteil dieser gerügten, menschenverachtenden Urteile der deutschen Familienjustiz sind bis heute nicht korrigiert worden.
Darf man somit davon ausgehen, dass die GRÜNEN als Mitverantwortliche für diesen untragbaren Zustand sich bereits von der Europäischen Menschenrechtskonvention verabschiedet haben ?
Oder werden Sie sich dafür einsetzen, dass die EMRK in die deutsche Verfassung aufgenommen wird und nicht nur den Status eines Bundesgesetzes hat ?
Im Fall des türkischen Vaters Görgülü wurde ebenfall Deutschland durch den EGMR verurteilt. Zusätzlich werden in diesen Fall nun bereits seit über 8 Monaten das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch staaliche Institutionen - vor allem das Jugendamt Wittenberg - boykottiert.
Wie gedenken Sie in Zukunft unsere Verfassung vor diesen deutschen Behörden zu schützen ?
Wie wollen Sie das durch Grundgesetz und EMRK besonders geschützte Recht des Kindes auf Umgang mit dem leiblichen Vater endlich ausreichend durchsetzen ?
Im Fall Görgülü wurde das Verhalten des Oberlandesgerichtes Naumburg aufs schärfste durch das Bundesverfassungsgericht gerügt. Es war von Willkür und vorsetzlicher Umgehung der ZPO die Rede.
Gegen den Senat in Naumburg laufen bereits Ermittlungen wegen Rechtsbeugung, die aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage aller Voraussicht nach eingestellt werden.
Wie gedenken Sie die Bürger vor derartigen Richter zu schützen ? Treten Sie für eine Verschärfung des Straftatbestandes der Rechtbeugung ein, um derartige Entgleisungen "in Namen des Volkes" zu verhindern ?
Vielen Dank für Antworten
D.Strauss