Frage an Claudia Roth von Thomas W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Abend Frau Roth,
oft habe ich von Ihnen zur Kenntnis genommen das Sie das Existenzrecht des Staates Israel nicht in Frage stellen. Gerade wir als deutsche haben eine besondere Verpflichtung und Solidarität gegenüber Israel. Wie sehen Sie die unmenschlichen und antisemitischen Machenschaften von muslimischen Organisationen und Vereinen, welche zum Boykott israelischer Waren auf deutschen Internetseiten aufrufen ( http://www.muslim-markt.de/boykott/israelischefirmen.htm ).
Dieser Aufruf erinnert mich doch sehr an Machenschaften der Nationalsozialisten im dritten Reich. Hier wurde auch die Bevölkerung aufgerufen nicht bei "andern" zu kaufen. Ich frage Sie mit welchem Recht jetzt schon wieder festgelegt wird das man bestimmte Sachen bei bestimmten Menschen nicht kaufen soll? Genauso verhält es sich mit dem Vorschlag der SPD Abgeordneten Canan Bayram das an Menschen die wie Nazis aussehen nichts verkauft werden soll ( http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/klar-die-aktion-ist-provokant/ ). Wir sind ein freies demokratisches Land. Auch wenn ich kein Sympathisant von Rechtsextremisten bin, im Gegenteil, wer spricht wem auf welcher Grundlage das Recht ab oder zu Andersdenkende zu diskreminieren? Wo bleibt hier der demokratische Grundgedanke in unserer Gesellschaft? Stellen Sie sich vor Sie kommen in ein Geschäft wo steht" Nicht für Linke und Grüne" Sofort würde ein Aufschrei, berechtigt, durch die Gesellschaft gehen.Warum werden Aktionen von einzelnen Gruppen und Gemeinschaften ständig toleriert? Thomas Weiske
Sehr geehrter Herr Weiske,
demokratietheoretisch ist es durchaus legitim, zum Boykott von Waren und Dienstleistungen aufzurufen. Wichtig bei der Bewertung solcher Aufrufe ist die politische Konnotation, die Begründung und wie die Umsetzung gestaltet werden soll.
Alle auf dem freien Markt angebotenen Waren und Dienstleistungen sind jedem und jeder zugänglich. Das einzig Regulierende ist dabei der Preis. Jegliche Einschränkung dieser Angebote muss im Einklang mit Recht und Gesetz sein, sonst besteht die Möglichkeit, rechtlich gegen die Ausgrenzung und Einschränkung vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth