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Claudia Roth
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Frage von Thomas N. •

Frage an Claudia Roth von Thomas N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth,

ich möchte, um mich von jeglichem Rassismus zu distanzieren zuerst darauf hinweisen das ich einen Freundeskreis mein eigen nennen darf der von Menschen unterschiedlichster Herkunft und Hautfarbe geprägt ist und in dem ich mich sehr wohl fühle.

Aufgrund der andauernden Debatte über Integration bin ich auf ein Rechtsgutachten der Islamischen Gemeinde Münster gestoßen. In diesem wird, öffentlich und für jeden zugänglich, die Tötung von Apostaten (sprich vom Glauben abgefallenen) befürwortet.

Das Rechtsgutachten können Sie einsehen unter der Homepage der Islamischen Zentrum Müsnter e.V.:

http://www.as-sunnah.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=72

Erschreckend finde ich hierbei das ich auf dieses Rechtsgutachten in einer Diskussion mit einem Gläubigen Moslem hingewiesen wurde, der zur Unterstützung seiner Argumente oben genanntes Rechstgutachten zitierte, sich also auf eine in Deutsch angefertigte und veröffentlichte Schrift beruft.

Hier heißt es worwörtlich: Wenn sie nicht bereut, dann sollte das Urteil Allahs über ihr gefallen werden, welches der Tod ist.

1. Wie sehen Sie, angesichts der in Deutschland herrschenden Religionsfreiheit, diese Aussagen?

2. Halten Sie es für bedenklich wenn in Deutschland lebende Muslime oder Konvertiten offen und für jeden zugänglich das Töten von Apostaten befürworten?

3. Da das Islamische Zentrum ein eingetragener Verein ist wäre dieser als juristische Person voll Rechtsfähig. Würden Sie in den Äußerungen des Islamzentrums einen Straftatbestand sehen und wenn ja welchen?

Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Antworten und verbleibe,

mit freundlichem Gruß,

Thomas

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Nöth,

beim Versuch, uns diesen Link und den Text anzuschauen, haben wir leider folgende Meldung erhalten: Sorry... This page doesn´t exist.

Grundsätzlich steht es keiner Religionsgemeinschaft zu, ausdrücklich auch muslimischen bzw. islamischen, Rechtsgutachten in einem Rechtsstaat anzufertigen, als ob sie außerhalb der bestehenden Gesetze und Rechtsprechung stünden. Natürlich können sie ihre Mitglieder und Gläubige auffordern, bestimmte Normen und Verhaltensweisen einzuhalten. Aber eine Art parallele Rechtssprechung kann nicht hingenommen werden, ist zudem nicht zulässig. Religionsfreiheit ist ein hohes Verfassungsgut, das aber die Verfassung selbst in Frage stellen kann.

Jede Aufforderung zur Tötung bzw. Anstachelung zur Gewalt kann und muss mit strafrechtlichen Mitteln geahndet werden. Es gibt keinen Rabatt für Personen oder Gemeinschaften, die mit dem Hinweis auf die grundgesetzlich verbrieften Rechte ebensolche Rechte der anderen aufheben wollten.
Das Islamische Zentrum Münster ist als Verein voll verantwortlich für alle Aussagen auf seiner Homepage. Der Verein ist die juristische Person, die bei Verstößen gegen Recht und Gesetz belangt werden müsste. Dem Verdacht eines Straftatbestands kann erst nach einer entsprechenden Anzeige nachgegangen werden. Solange dies nicht der Fall ist, befände man sich im Reich der Spekulationen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth

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