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Claudia Roth
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Martin M. •

Frage an Claudia Roth von Martin M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Frau Roth,

unter den anzeigepfl. Nebentätigkeiten sind bei Ihnen mehrere Fernsehauftritte genannt.

Meine Frage nun an Sie ist, wurde das erhaltene Geld von Ihnen gespendet wurde oder ob Sie es persönlich verwendet haben?
Im letzteren Fall will ich Sie fragen, ob Sie es für gerechtfertigt halten für Fernsehauftritte eine Bezahlung zu erhalten?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Schöne Grüße

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Maier,

die parlamentarische Tätigkeit besteht in der Mitarbeit in diversen Parlamentsgremien, die auch die Fraktionsgremien mit einschließen. Selbstverständlich haben Abgeordnete bzw. die Fraktionen im Bundestag großes Interesse daran, ihre WählerInnen und interessierte BürgerInnen über die parlamentarischen Vorgänge und deren Ergebnisse zu informieren. Bei Fragen, die diese Vorgänge und deren Inhalte nicht betreffen, besteht keine Pflicht zur Beantwortung. Deshalb ist und bleibt die Beantwortung von Fragen bei abgeordnetenwatch.de ein zusätzlicher Service und keine parlamentarische Tätigkeit von Abgeordneten. Es gab und gibt Abgeordnete, die hierbei grundsätzlich nicht mitmachen wollten. Diese Argumente sind nicht einfach von der Hand zu weisen. Auch vor dem Zeitalter von abgeordnetenwatch.de gab es ein Parlament und Abgeordnete, die ihrer parlamentarischen Tätigkeit engagiert und gewissenhaft nachgegangen sind.
Obwohl Frau Roth nicht direkt gewählt wurde, sondern über die Landesliste Bayern einzog, hat sie selbstverständlich einen Wahlkreis und besitzt ebendort ein Büro, an das Fragen gerichtet werden können. Darüber hinaus ist ihre Arbeit über ihre Homepage und diverse Newsletter transparent nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Maier,

allen Abgeordneten steht frei, wie sie die Abgeordnetendiät und die veröffentlichungspflichtigen Einkünfte ausgeben. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, private Ausgaben und Spenden zu veröffentlichen. Etwas anderes ist die Pflicht von Organisationen, Parteien und Vereinen, ihre Spender und Ausgaben gänzlich oder ab einer bestimmten Grenze offenzulegen. Nur über diese Veröffentlichungen kann man erfahren, wer wie viel und an welche Organisation gespendet hat.

Wir halten es durchaus für legitim, Honorare entgegenzunehmen, wenn nicht spezifisch politische Sendungen von privaten Produktionsfirmen für Fernsehsender produziert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth

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