Frage an Claudia Roth von Toni A. bezüglich Recht
Hallo, liebe Frau Roth,
warum traut sich keine Partei, auch Ihre nicht, das Presserecht dahingehend zu ändern, damit Gegendarstellungen in der gleichen Größe und Erhabenheit abgedruckt werden müssen, wie die vorangegangenen Lügengeschichten?
Finden Sie es, als leidenschaftliche Berufspolitikerin, nicht unerträglich, dass es Medien gibt, die ihre Auflagen mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Lügengeschichten steigern?
Warum gibt es nicht längst eine verbindliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldregelung für Medien-Opfer in Deutschland?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon jetzt.
Viele Grüße
Toni Aigner
Sehr geehrter Herr Aigner,
das geltende Presserecht ermöglicht Gegendarstellungen in der gleichen Größe und Erhabenheit, wenn die Entscheidung des Gerichts dies so vorsieht.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung sind hohe und überaus wichtige demokratische Güter. Die redaktionelle Freiheit in der Themenauswahl und in der Gestaltung ist wichtiger Bestandteil dieser Freiheiten in der Praxis.
Fälle von „Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Lügengeschichten“ können unschöne und schädliche Begleiterscheinungen im Alltag der Pressefreiheit sein, die aber auf dem Rechtsweg geklärt und berichtigt werden können. Sie sind im geltenden Presserecht hinreichend berücksichtigt. Deshalb ist die Frage nicht, ob sich jemand traut, in Ihrem Sinne zu agieren, sondern wie die bestmögliche Presse- und Berichterstattungsfreiheit gewährleistet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth