Frage an Claudia Roth von Norbert H. bezüglich Familie
Liebe Frau Roth,
könnten Sie einmal prüfen, ob im Internet korrekte (ähnlich wie ELSTER" bei der Steuer) und ausführlichste Wohngeld- und Kinderzuschlagsrechner von den zuständigen Ministerien installiert werden könnten?
Bisher sind nur unvollständige Programme eingerichtet.
Beim Kinderzuschlag wird auf eine Hotline in Berlin verwiesen, die tatsächlich auch besetzt ist, von der schwierigen Materie hat der Auskunftgebende nach eigenen Angaben aber keine Ahnung. Es wird von dort an die zuständigen Bearbeiter in der Arbeitsagentur verwiesen.
Leider haben sich zusätzlich noch die Bestimmungen beim KZ ständig geändert, sodass auch die angeblich geschulten Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit überfordert sind. Das Programm der Agentur für Arbeit ist nicht veröffentlicht. Gibt es dafür einen Grund?
Die Kosten derartiger Programme, die auch noch den jeweiligen Stand der Gesetzgebung erkennen lassen, weil sie sonst bei zurückliegenden Widerspruchsverfahren unbrauchbar sind, fallen nicht ins Gewicht. Zeitlich müßte so was innerhalb einer Woche organisierbar sein.
Ich appeliere an Ihr Gerechtigkeitsgefühl gegenüber den "unteren Schichten", die der Bürokratie oft hilflos ausgeliefert sind.
Ich bewundere Sie. Meine Mail an das zuständige Ministerium und meine Telefonate vor mehreren Monaten waren leider vergeblich.
mfg Norbert Hausmann
Sehr geehrter Herr Hausmann,
Ihre Fragen haben wir an die Bundesagentur für Arbeit mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Diese Möglichkeit, sich direkt danach zu informieren, steht jedem und jeder zur Verfügung. Hier die Antwort der BA:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Eingabe der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teile ich Ihnen
folgendes mit:
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein Kinderzuschlagsrechner installiert (http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/). Hier wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser nur eine grobe Prüfung ermöglicht, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Betracht kommt. Für Einzelheiten wird auf die zuständigen Stellen vor Ort – hier die örtlichen Familienkassen – verwiesen. Nicht alle im Einzelfall möglichen Konstellationen lassen sich mit vertretbarem Aufwand in einem Kinderzuschlagsrechner hinterlegen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass die Mitarbeiter/-innen der Familienkasse bei der Berechnung von Kinderzuschlag-Ansprüchen auch auf gesetzliche Regelungen anderer Rechtsgebiete wie SGB II und Wohngeld zurückgreifen müssen. Dies erschwert oftmals die Vorab-Beantwortung von Anfragen, weil das Ergebnis von Anträgen und Berechnungen auf/ zu AlgII und/ oder Wohngeld zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt.
Im Hinblick auf diesen Rechner wird es seitens der Familienkasse nicht für zweckmäßig erachtet, einen weiteren Rechner – welcher sämtliche möglichen Fallgestaltungen berücksichtigt - auf dem Internetauftritt der Familienkasse zu veröffentlichen. Eine derartige Veröffentlichung ohne individuelle Beratung würde eher zu einer Verunsicherung der Bürger/-innen führen, da man nicht davon ausgehen kann, dass der einzelne Bürger/-in mit der komplexen und schwierigen Rechtsmaterie (z.B. Anspruchskonkurrenz zum AlgII) im Detail vertraut ist.
Die zuständige örtliche Familienkasse nimmt jedoch jederzeit eine detaillierte Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Kinderzuschlag vor und führt auch eine entsprechende Beratung der Bürger/-innen durch. In diesem Zusammenhang muss auch der Aussage des Herrn Hausmann ausdrücklich widersprochen werden, dass die Mitarbeiter der Familienkasse bei der Materie des Kinderzuschlags überfordert seien. Die Mitarbeiter/-innen bearbeiten die Leistung Kinderzuschlag nunmehr bereits seit fast 4 Jahren und werden auch fortlaufend (durch Basis- und Aufbauseminare) geschult und weitergebildet. Ohne eine weitere Konkretisierung der in der Beschwerde angesprochenen Familienkasse/n und/oder der betroffenen Mitarbeiter/-innen lassen sich zu der Beschwerde keine weitergehenden Angaben machen.“
Unser Fazit ist, dass man sich über den Rechner nur eine Orientierung verschaffen kann. Es ist gut vorstellbar, dass bei vielen Rechnernutzern der Frust ausbricht, wenn alle erforderlichen Details abgefragt werden, weil man ab einer gewissen Bearbeitungstiefe überhaupt nicht mehr weiß, was von einem gewollt wird.
Für die tatsächliche und verbindliche Berechnung (die sich erfahrungsgemäß sehr individuell darstellt) empfiehlt es sich, einen Termin bei der Familienkasse zu vereinbaren und mit den erforderlichen Unterlagen und Informationen hinzugehen. Dort wird dann konkret der eigene Anspruch errechnet.
Es ist unbestritten, dass der Service und eine moderne bürgerfreundliche Dienstleistung bei vielen deutschen Behörden einiges zu wünschen übrig lässt. Hierbei ist eine aktive Einmischung aller Bürgerinnen und Bürger und eine Rückmeldung an die Behörden wünschenswert. Denn eine unkritische Hinnahme der Behördenpraxis würde die Mentalität dieser Behörden verfestigen, nicht für die Belange der Menschen da zu sein, sondern ein Eigenleben führen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth