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Claudia Roth
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Frage von Sebastian K. •

Frage an Claudia Roth von Sebastian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth,

ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Parteivorsitzende.

Meine Freundin ist ein sogenanntes "Opfer" des Sprachnachweises zum Ehegattennachzug. Deshalb würde ich von Ihnen gerne wissen, ob eine Änderung der Regelung zum Ehegattennachzug (insbes. Sprachnachweis) für Ihre Partei eine unabdingbare Voraussetzung darstellt, nach der Bundestagswahl eine mögliche Koalition mit der CDU oder SPD einzugehen.

Dieser Standpunkt stellt für mich widerrum eine unabdingbare Voraussetzung dar, Ihre Partei zu wählen.

Welche Priorität nimmt das diskriminierende Integrationsgesetz in Ihrer Partei generell ein?

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian Köster

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Köster,

unser Hauptkritikpunkt an der geltenden Nachzugsregelung ist die diskriminierende und selektive Art und Weise, wer diesen Sprachtest machen muss und wer aufgrund seiner Staatsangehörigkeit davon befreit bleibt. Dies ist ein klarer Fall von Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Diese diskriminierende Passage gehört auf jeden Fall abgeschafft. Geschieht dies nicht, werden höchstwahrscheinlich die Gerichte die Politik dazu zwingen. Auch wenn man für Sprachprüfungen und Tests vor der Einreise ist, bleibt es eine Ungerechtigkeit, dass nicht alle Menschen die gleichen Möglichkeiten haben, Sprachkurse vom Goethe-Institut oder anderen zertifizierten Sprachschulen zu besuchen. Diese Ungleichbehandlung aufgrund der ungleichen Verteilung von Bildungseinrichtungen in verschiedenen Ländern und auch innerhalb eines Landes bedeuten zusätzliche Hürden für Menschen.

Selbstverständlich kommt dem Spracherwerb von nachgezogenen Familienangehörigen und EinwandererInnen eine zentrale Rolle bei der Integration und Partizipation in der Aufnahmegesellschaft zu. Deshalb ist es sinnvoll, die Sprachlehrgänge und Integrationskurse in der neuen Heimat stattfinden zu lassen, anstelle an bürokratischen Hürden festzuhalten.

Unsere Kritik am geltenden diskriminierenden Zuwanderungsgesetz können Sie auf der Homepage der Bundestagsfraktion und der Partei nachlesen. Es gibt keinen Grund also, von diesen Positionen abzuweichen. Das Bundestagswahlprogramm wird erst im kommenden Jahr debattiert und im Mai 2009 beschlossen. Themen wie unsere Einwanderungs- und Integrationspolitik werden wie immer ihren Platz im Programm haben. Das Programm wird in einem innerparteilichen demokratischen Verfahren beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth

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