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Claudia Roth
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nico K. •

Frage an Claudia Roth von Nico K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth!

Ihre Partei sitzt in Bremen und neuerdings in Hamburg mit in der Regierung.

Haben Sie schon davon gehört, dass die Zeitungsverleger durchsetzen möchten, dass Internetportale der Politiksendungen, wie z.B. "Panorama", ihre Themen nur noch 7 Tage online lassen dürfen?

Sende Ihnen einen entsprechenden Link mit: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2008/panoramaonline2.html

Wenn nur ein Ministerpräsident dagegen stimmen würde, würde die Absicht scheitern. Könnten Sie bitte Druck auf die Regierungen von Hamburg und Bremen machen? Es darf nicht immer von mehr Demokratie gesprochen werden- und wenn es konkret wird, verhindert man nicht eine Entdemokratisierung!

Finden Sie es richtig, dass persönliche Provitmaximierung vor Demokratie kommt?

Mit freundlichen Grüßen

Nico Klimmt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Klimmt,

dieses Forum hier schafft die Möglichkeit für eine direkte Kommunikation der Interessierten mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Ihre Erwartungen an die Landesregierungen in Hamburg und Bremen sollten Sie deshalb direkt an die PolitikerInnen richten, die dort die Verantwortung tragen.

Inhaltlich ist die Position vom Magazin Panorama richtig und unterstützungswürdig: Die durch die Gebührenfinanzierung geschaffenen Materialien der öffentlich-rechtlichen Sender dürfen ihren Gebührenzahlern nicht entzogen werden. Es ist inakzeptabel, dass Zeitungsverleger einem anderen Medium, hier den öffentlich-rechtlichen Sendern, vorschreiben wollen, wie sie ihre Finanzierer und zugleich Nutzer informieren sollten.
Wir lehnen die Regelungen im Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu den Online-Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Sie behindern die Entwicklungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Zukunftsfähigkeit in der digitalen Welt, die einen dynamischen Auftrag gerade im Online-Bereich voraussetzt. Denn weite Teile der geplanten staatsvertraglichen Regelungen gehen über den sogenannten „Brüsseler Kompromiss“ hinaus, mit dem den Ländern ausdrücklich das Recht eingeräumt wurde, einen originären Online-Auftrag der Rundfunkanstalten zu formulieren.
Dazu wurde in der Entscheidung der Kommission vom 24. April 2007 festgehalten:

„Auch könnte der öffentlich-rechtlich Auftrag Dienste (wie Online-Informationsdienste) umfassen, die keine „Programme“ im traditionellen Sinne sind, sofern diese – auch unter Berücksichtigung der Entwicklung und Diversifizierung der Tätigkeiten im digitalen Zeitalter- den selben demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft dienen“.

Die von der BDI und den Zeitungsverlegern geforderten Restriktionen führen zu einer kontraproduktiven Deckelung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunkangebotes im Online-Bereich und dürfen daher nicht Gesetzesrang erhalten. Deshalb ist es sinnvoll, alles zu tun, damit die Diskussionen darüber transparent, verständlich und fern jeglichem Populismus geführt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth

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