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Claudia Roth
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Konrad K. •

Frage an Claudia Roth von Konrad K. bezüglich Verbraucherschutz

Telefongesellschaften betreiben modernes Raubrittertum. Hier geht es täglich um Millionenbeträge.

Sie kennen das auch:
Sie rufen einen Freund(in) oder Geschäftspartner (in) an. Nach mehrmaligen Klingeln bekommen Sie eine freundliche Dame ans Telefon, die Ihnen mitteilt, dass der oder die angerufene Person nicht erreichbar sei. ABER Sie bekommen eine kostenlose SMS wenn der Angerufene wieder erreichbar ist.

So weit so gut, die SMS ist kostenlos.

Aber die ANSAGE kostet richtig Geld, bei Debitel z.B. 0,58 Euro pro Ansage.
Bei anderen Anbietern darf es auch mehr sein, da kommt die Ansage sogar 2 sprachig.
Also, derjenige der anruft, bezahlt dafür dass sein Gesprächspartner nicht erreichbar ist.

Beim Festnetz geht entweder niemand ran, dann ist der Anruf kostenfrei, weil die Verbindung nicht zustande kam. Oder es wird abgehoben, dann kommt die Verbindung zustande, Die Telefongesellschaft erbringt eine Leistung, diese wird bezahlt.

Beim Mobilfunknetz geht immer ein Anrufbeantworter ran, die Verbindung kommt immer zustande, Sie bezahlen, weil bei Ihrem Gesprächspartner ein Automat rangeht, der nicht abzubestellen ist.

Sie als Angerufener können diesen Service, der ja auf Ihrer Handynummer drauf ist, z.B. bei Debitel nicht abbestellen. Der Service bleibt drauf, Ihre Freunde, Geschäftspartner, wer auch immer Sie anruft, der bezahlt dafür, dass Sie nicht erreichbar sind.

Auch wenn sie den Anruf wegdrücken, weil Sie gerade in einem Gespräch sind, oder Autofahren, der Anrufer bezahlt immer. Auch Sie können jederzeit der Anrufer sein.

So werden täglich Millionenbeträge von ahnungslosen Nutzern des Mobiltelefons abgezockt. Und das in der heutigen Zeit, wo schon genug Steuern und Abgaben von den Bürgern eingezogen werden.

Was wollen Sie als Abgeordnete dagegen unternehmen ?
können Sie etwas dagegen unternehmen ?

mit freundlichen Grüßen
Konrad

Portrait von Claudia Roth
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kreitmair,

haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse.

Frau Roth hat mich gebeten, Ihr Anliegen an unsere Fachleute in der Fraktion heranzutragen, um eine fundierte Antworten geben zu können. Unsere Fachleute befassen sich mit Individualbeschwerden grundsätzlich nicht, deshalb können sie auch keine Individualberatung gewähren. Ihre Einschätzung auf den ersten Blick ist, dass die von Ihnen geschilderte Praxis schon rechtswidrig sein dürfte. Empfohlen wird, dass Sie gegen die Rechnung Widerspruch einlegen sollten und sich zwecks rechtlicher Beratung an Ihre nächstgelegene Beratungsstelle der Verbraucherzentralen oder ähnlichen Organisationen wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Ali Mahdjoubi
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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