Portrait von Claudia Roth
Claudia Roth
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Florian A. •

Frage an Claudia Roth von Florian A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Roth,

was halten Sie von der Legalisierung von Cannabis.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Florian Anders,

einen legalen Zugang zu Cannabis zu schaffen, ist das politische Ziel der Grünen. Dabei lassen wir uns leiten vom Prinzip, das für alle Formen des Drogenkonsums gilt: Aufklärung und Prävention sowie Therapie und Hilfe statt Strafe. Da die Grünen von einer absoluten Mehrheit weit entfernt sind und sein werden, kann die Umsetzung des politischen Programms nur innerhalb der rot-grünen Koalition erfolgen. Im Bereich der harten Drogen und dem In-den-Blick-Nehmen der legalen Drogen Alkohol und Tabak haben wir Erfolge erzielt.
Im Bereich der Suchtprävention erhofften wir uns Impulse durch das Präventionsgesetz, das (trotz vorheriger Verhandlungen mit den Bundesländern) vom Bundesrat blockiert wird und vermutlich wegen der Diskontinuität (Gesetze, deren Beratung nicht während der Wahlperiode in Bundestag und Bundesrat abgeschlossen werden, verfallen) nicht in Kraft treten wird. Gesellschaftliche Fehlentwicklungen, die Sucht erzeugen, müssen von allen verantwortet, die Heilung der Sucht muss von allen getragen und bezahlt werden.
Keinen Erfolg hatten wir im Bereich Cannabis. Wir haben uns in den Gesprächen mit dem Koalitionspartner SPD immer wieder dafür eingesetzt, dass mit Cannabis anders umgegangen wird. Unsere Position lautete: Statt Cannabis zu dämonisieren und bei Alkohol und Tabak die Augen vor den Auswirkungen zu verschließen, fordern wir eine Suchtpolitik, die die Gefährdungen von Alkohol, Tabak und Cannabis insbesondere bei sehr jungen KonsumentInnen ernst nimmt. Die Politik der Kriminalisierung ist gescheitert. Trotz Strafverfolgung konsumieren immer mehr und immer jüngere Menschen Cannabis und Haschisch. Wir erreichen weit mehr durch Prävention, Aufklärung und - wo notwendig - Therapie. Zudem erschwert die Kriminalisierung die Aufklärungsarbeit: Wer über Cannabiskonsum offen spricht, gerät schnell in den Verdacht, für den Konsum zu werben.
Konkretes Ziel der laufenden Legislaturperiode war, die Bundesverfassungsgerichtsurteile (geringe Menge und Fahrerlaubnisverordnung) endlich auch in der Gesetzesformulierung wieder zu finden. Dies ist uns nicht gelungen. Hier hat der Koalitionspartner SPD sowohl blockiert als auch eine Verzögerungstaktik gefahren. Verabredete und vergebene Gutachten zu den Themenkomplexen Umgang der Bundesländer mit der Fahrerlaubnisverordnung (Führerscheinentzug nicht als „Ersatzstrafe“ bei Besitz, sondern nur, wenn unter Drogeneinfluss Auto gefahren wurde) und der „geringen Menge“ (das Bundesverfassungsgericht forderte bereits 1994, dass in allen Bundesländern eine einheitliche Grenze gelten soll, bis zu der von der Strafverfolgung abgesehen wird), liegen vor, sind aber bis heute von den zuständigen Ministerien nicht veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Roth

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