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Frage von Michael B. •

Frage an Claudia Roth von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 21.10.07. Ich möchte betonen dass ich keineswegs eine Ungerechtigkeit mit einer anderen rechtfertigen würde. Sie können aber niemandem außerhalb den Grenzen Deutschlands verbieten dies zu tun.

Angesichts der Tatsache, dass in meinem Fall ein doppelter Titel vom AG Freising ausgestellt und ein unvollstreckbarer Titel vollstreckt wurde, bei 11 eingereichten Verfassungsbeschwerden, haben Sie bitte Verständnis, wenn ich bei Ihren Ausführungen zu "institutionelle Instrumente und Rechtsmittel" lauthals lachen musste.

Herr Richter Schulz hat es folgendermaßen ausgedrückt: "Sicherlich hat auch ein Mann Rechte und Pflichten. Dies steht aber nur auf dem Papier. Wenn die Mutter nicht will, kann der Richter nichts machen." ( http://www.merkur-online.de/mm_alt/regionenalt/muenchenstadt/art51,193288?fCMS=e7d7865c69bbde7fd7ed6915919faca8 ) Soviel zum Rechtsstaat!

Zitat aus NJW, 2004, Seite 3397 mit: "Ein Urteil, das eine Verletzung der Konvention feststellt, verpfl. den beklagten Staat nicht nur zu Zahlung der ... Entsch. .. sondern .. auch dazu, unter Überwachung durch das Ministerkomitee nach Art. 46 II EMRK allg. oder indiv. Maßn. zu treffen, um die festgestellte Verletzung abzustellen und den Folgen soweit wie möglich abzuhelfen. Bei der Wahl der Mittel, mit der er seinen rechtlichen Verpfl. nach Art. 46 EMRK nachkommen will, ist der Staat frei, sofern sie mit dem Ergebnis der Entsch. des Gerichtshofs vereinbar sind. .. bedeutet das, dass dem Beschwerdef. mindestens der Umgang mit seinem Kind gestattet werden muss."

Scheinbar hat das deutsche Ministerkomitee vom Art. 46 II EMRK noch nichts gehört. Einen Rechtsuchenden, nach einem EGMR-Urteil, erneut durch die Instanzen zu jagen, ist alles andere als rechtsstaatlich.

Was macht die Politik um die Ungerechtigkeiten im Familienrecht abzustellen? Denn das neue Unterhaltsrecht ist nichts anderes als Arbeit für Anwälte auf den Rücken der Kinder!

MfG
Michael Baleanu

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Baleanu,

Ihre verallgemeinernde Frage, „was DIE POLITIK macht“, können wir nicht beantworten. Frau Roth macht bündnisgrüne Politik, die sich deutlich von der Politik anderer Parteien unterscheidet.
Bereits in der vorangegangenen Antwort haben wir Ihnen ausführlich dargelegt, welche Maßnahmen die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen unternommen hat und welches Vorgehen geplant ist. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Das von Ihnen zusammengesetzte Zitat aus NJW macht deutlich, dass Sie die wesentlichen Aussagen unserer ausführlichen Antwort nicht wahrhaben wollen. Die Sicht der Dinge ist Ihr gutes Recht, überzeugt uns aber nicht. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bundestagsabgeordneten keine Individualberatung für verfahrene und verkomplizierte Streitfälle gewähren, ebenso nicht als Ersatzjustiz eingespannt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth

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