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Claudia Roth
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Frage von Martin G. •

Frage an Claudia Roth von Martin G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth

darf ich Sie -nicht einen Ihrer Mitarbeiter- um eine Erklärung bitten, weshalb Sie von insgesamt 20 von Abgeordnetenwatch.de gezeigten Abstimmungen bei sieben hiervon im Bundestag nicht beteiligt waren?

Es handelt sich um die Abstimmungen zum

Emmissionhandel, 22.06.2007
Kosovo, 21.06.2007
Gesundheitseform, 02.02.2007
Erweiterung der EU um Bulgarien, 26.10.2006
Föderalismusreform, 30.06.2006
Steuergesetzänderung 29.06.2006
sowie die
Erhöhung der MwSt.19.05.2006

Andere Partei- und / oder Fraktionsvorsitzende sind wesentlich weniger Abstimmungen fern geblieben (Prof. Bisky 1, Dr. Westerwelle 2). Selbst Herr Müntefering hat nur bei einer einzigen Abstimmung gefehlt, obwohl dieser zusätzlich die Arbeit eines Bundesministers und Vizekanzlers hat.
Stellte Ihre Arbeit bei den Grünen einen der Gründe dar, über einem Drittel der Abstimmungen fern zu bleiben?

Dann bäte ich auch um eine Erklärung, ob Sie dann auch eine Veranlassung sehen, die Diäten eines MdB von monatlich 7.009,00 € um 35 v. H zu mindern bzw. die Differenz durch die jeweilige Partei der Bundeskasse ersetzen zu lassen.

Oder sind obige Daten fehlerhaft?

MfG

Martin Gertz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gertz,

die Daten sind nicht fehlerhaft. Die Gründe für die Abwesenheit bei den namentlichen Abstimmungen waren vielfältig, wie die Teilnahme an Konferenzen im Ausland als Abgeordnete des Bundestages oder die Teilnahme an Konferenzen, politischen Veranstaltungen und Anhörungen in Landtagen oder in den Bundesländern, bei denen eine Verzahnung mit den Bundestagsfraktionen sinnvoll und erwünscht war. Namentliche Abstimmungen kommen ziemlich kurzfristig zustande. Wenn abzusehen ist, dass ich an einer namentlichen Abstimmung aufgrund von vorherigen Zusagen und Verpflichtungen nicht teilnehmen kann, wird als erste die parlamentarische Geschäftsführung meiner Fraktion informiert und um Zustimmung gebeten. Daraufhin wird der Bundestagspräsident darüber informiert und um Entschuldigung fürs Fernbleiben gebeten. In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist klar geregelt, wie und mit welchem Betrag das entschuldigte oder unentschuldigte Fernbleiben bei einer namentlichen Abstimmung sanktioniert wird.

Ihren Vorschlag zu erklären, steht mir nicht zu. Eine solche Regelung können Sie gerne beim Präsidium des Deutschen Bundestages anregen. Es würde aber zu kurz greifen, die Arbeit der Abgeordneten und ihre Effizienz auf namentliche Abstimmungen zu reduzieren. Denn gerade als Oppositionspartei in Zeiten der großen Koalition wird die meiste Arbeit im Vorfeld bei der Erarbeitung von Konzepten und Positionspapieren geleistet. Den symbolisch hohen Wert der namentlichen Abstimmungen will ich aber auf keinen Fall in Frage stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Roth

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