Frage an Claudia Roth von Andreas M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Roth
Wir ich aus einem Kommentar zu den rassistischen Vorfällen in Mügeln erfahren habe, forderten sie dazu auf, das "eigene Urteilsvernögen" zu benutzen.
Hier der Originaltext :
Unabhängig davon, mit welcher Intensität diese Ermittlungen geführt werden, wie das Ergebnis am Ende aussieht und ob es zu rechtskräftigen Urteilen kommen wird, sind wir gefordert das eigene Urteilsvermögen einzusetzen, um zu bewerten was in Mügeln geschehen ist.
Ich habe nun die Frage, ob selbige Vorgehensweise auch in dem Fall des in Frankfurt niedergestochenen Rabbis anzuwenden ist ? In seinem Fall schrie der der festgenommene Täter, bevor er auf sein Opfer einstach : „Ich bring dich um, du Scheiß-Jude“ ( http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~E588AE01FCCD347FCAD3683CE7021EE24~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlefeed )
Ich Frage deshalb, weil es sich zwar um einen Deutschen handelt, er aber ein gebürtiger Afgahne ist, und man in dem Falle doch wohl berücksichtigen sollte, das er einem ganz anderen Lebenshintergrund entspringt. Schließlich hat ja auch das Landericht Frankfurt schon einmal muslimisch-kulturelle Eigenheiten berücksichtigt. Sollte man dies im vorliegenden Fall nicht auch so handhaben ?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Mertens
Sehr geehrter Herr Mertens,
bereits in zahlreichen Stellungnahmen habe ich deutlich gemacht, dass es angesichts von täglichen Zeitungs- und Medienberichten über Schlägereien, Übergriffe, schwere und weniger schwere Verbrechen nicht möglich ist, jeden berichteten Einzelfall zu kommentieren oder für dessen mediale Präsenz zu sorgen. Das ist aber auch nicht die Aufgabe der Politiker. Ihre Aufgabe ist wohl, für die Schaffung von sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen zu sorgen, die jeder Art von Verbrechen, auch in Form von Beschimpfungen, Beleidigungen, Gewaltdrohungen und Gewaltanwendung die materielle Grundlage entziehen.
Antisemitismus ist ein Gedankengut, das wir politisch bekämpfen. Antisemitisch motivierte Straftaten sind Straftaten mit einem eindeutig politischen Hintergrund. Bei der Verfolgung und Bestrafung der Täter spielt es keine Rolle, welcher nationale, ethnischen oder religiösen Herkunft sie sind. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Es gib keinen Grund, einen Rabatt aufgrund der Herkunft einzuführen. Diesen Rabatt gibt es auch nicht. Ihr Hinweis auf das Urteil der Frankfurter Richterin ist in diesem Zusammenhang fehl am Platz. Denn es war zwar eine Entgleisung, aber mit dem Effekt, dass die sich von ihrem Mann trennende Frau als Ausländerin nicht in den Genuss der Gleichbehandlung vor dem Gesetz kam.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Roth