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Frage von Stefan K. •

Frage an Claudia Roth von Stefan K. bezüglich Recht

"Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag die heftig umstrittene Novelle des Strafgesetzbuches (StGB) zur Bekämpfung der Computerkriminalität ohne weitere Aussprache passieren lassen. Die Länderchefs folgten damit der Empfehlung des Rechts- und des Wirtschaftsausschusses, den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament nicht anzurufen." Zitat von http://www.heise.de/newsticker/meldung/92334

Gedenkt eigentlich irgendwer im Bundestag, etwas gegen die immer weiter fortschreitende Kriminalisierung ganz normaler PC-Aktivitäten zu unternehmen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kreuzer,

meine Fraktion im Bundestag und ich persönlich teilen Ihre Befürchtungen. Auch wenn sich die Großkoalitionäre bisher noch uneinig zeigen, in der Vergangenheit haben Sicherheitspolitiker von SPD und Union immer wieder nach einem Ausbau von Ermittlungsbefugnissen gerufen, um scheinbare Sicherheitslücken zu füllen.

Laut Bundesgerichtshof besitzt das heimliche Hacken privater oder geschäftlicher PCs derzeit keinerlei rechtliche Grundlage. Die Strafprozessordnung kenne keine Mischung aus Durchsuchung und Wohnraumüberwachung, urteilten die Richter. Die Bürgerrechte sind somit vorerst gesichert.

Allerdings ist auch zu erwarten, dass die große Koalition langfristig versuchen wird, die gesetzlichen Regelungen zu erweitern und staatliches Hacken zu erlauben. Sollte es soweit kommen, droht den Bürgerinnen und Bürgern ein Grundrechtseingriff von völlig neuer Qualität. Der PC ist heutzutage Teil unserer Intimsphäre und unserer Identität. Hier sind Tagebucheinträge, E-Mails, Fotos, Videos und ähnliche private und intime Daten gesichert. Wer in diesen Bereich eindringt, verletzt Persönlichkeitsrechte in bisher ungeahntem Ausmaß.

Offenkundig fehlt Teilen der Bundesregierung die notwendige Sensibilität für diesen Grundrechtseingriff. Äußerungen wie “anständige Menschen hätten von einer Online-Untersuchung nichts zu befürchten“ zeigen diesen eklatanten Mangel an rechtsstaatlichem Verständnis. Bislang hat die Bundesregierung nicht einmal begründet, warum dieser Eingriff in die Bürgerrechte zur Kriminalitätsbekämpfung unbedingt erforderlich sein soll. Bereits jetzt dürfen auf gesetzlicher Grundlage E-Mails mitgelesen, Telefonate abgehört und bei dringendem Tatverdacht sogar PCs beschlagnahmt werden; in wenigen Fällen ist sogar das heimliche Abhören eines geschützten privaten Raumes gestattet, beispielsweise bei Verdacht auf Tötungsdelikte. Dieser heimliche Eingriff in den privaten Wohnbereich bedurfte aber einer Gesetzesänderung.

So lange jedoch der Nutzen für die Sicherheit nicht bestimmt und der Schaden für die Bürgerrechte nicht absehbar ist, bleiben wir bei unserer Ablehnung staatlichen Hackens. Die Möglichkeiten der Opposition im Bundestag sind angesichts der Mehrheitsverhältnisse begrenzt. Wir werden aber nichts unversucht lassen, Bürgerinnen und Bürger auf die verheerenden Folgen einer bürgerrechtsfeindlichen Gesetzgebung hinzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Roth

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