Frage an Claudia Roth von Werner K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Roth,
als Bundestagsabgeordnete haben Sie das Recht jährlich u.a. zweimal bis zu 50 Bürger zu einem mehrtägigen Besuch auf Kosten der Steuer- zahler nach Berlin einzuladen. Die Gesamt-Aufwendungen für An- und Abreise, Unterbrigung und Verpflegung betragen jährlich rd. 17.000.000,00 Euro, mit Durch- schnittskosten pro Besucher in 2001 = ca. 230 Euro, in 2002 = ca. 255 Euro, wie mir das Presse- und Informationsamt der Bundes- regierung mitgeteilt hat. Vor dem Hintergrund der schlechten finanziellen Situation vieler Bürger ist es m.E. an der Zeit auf eine Bevorzugung von Bürgern zu Lasten der Allgemeinheit zu verzichten und neue Regeln für die Berlin-Besuche aufzustellen. Dazu bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Frage: Würden Sie sich für folgenden Finanzierungs-Vorschlag der Besuche einsetzen: Grundsätzlich: Eigenbeteiligung der Teilnehmer an den Kosten in Höhe von ca. 150 Euro mit folgender Einschränkung: -Jugendliche, Studenten, Arbeitslose, Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger symbolische Eigenbeiligung in Höhe von 5-10 Euro - Rentner, Eigenbeteiligung in Höhe von ca. 75 Euro. Ihrer Rückäusserung sehe ich mit besonderem Interesse entgegen.
Mit freundlichem Gruss
Werner Kauth
Sehr geehrter Herr Kauth,
die vom Bundestag und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung organisierten Besuchergruppenreisen zum Sitz des Parlaments und der Bundesregierung erfüllen einen wichtigen Bildungsauftrag. Dabei steht das Kennenlernen einiger wichtiger Strukturen und der Arbeitsweise unserer Demokratie im Vordergrund. Ich halte die geltenden Modalitäten und Regelungen für diese Besuche aus dieser Überlegung heraus für gerechtfertigt. Die Übernahme der Kosten geschieht ja nicht nach Gießkannenprinzip, sondern variiert in Abhängigkeit von der Entfernung und der Region, aus der die Bürgerinnen und Bürger sich für die Teilnahme an solchen Besuchen anmelden.
Wie Sie sicher wissen, gibt es für die Teilnahme an diesen Reisen klare Regeln. Jeder Bürger und jede Bürgerin darf nur einmal an einer Besuchergruppenreise teilnehmen, Verwandten von Abgeordneten ist eine Teilnahme bei höchster Transparenz und beschränkt möglich. Damit soll erreicht werden, dass die Reisen tatsächlich den Bildungsauftrag erfüllen und nicht als „Kurztrip nach Berlin“ abgestempelt werden können.
Die Einführung der von Ihnen vorgeschlagenen Kriterien würde zu mehr bürokratischem Aufwand bei der Organisation und bisweilen einer Zurückhaltung bei derjenigen führen, die über wenig Mittel verfügen. Diese Möglichkeit sollte aber allen Bürgerinnen und Bürgern offen stehen, die Interesse am Programm dieser Reisen haben. Unsere Demokratie und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an ihren Organen und Funktionsweisen sollten uns diese Kosten wert sein.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Roth