Frage an Claudia Roth von Stefan W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Roth,
anlässlich des G8-Gipfels kam es am 09.05.07 zu Razzien der Polizei, die, veranlasst durch die Bundesanwaltschaft, zum Ziel hatten, in der linken Szene Beweismaterial gegen Verursacher und Unterstützer extremistischer Straftaten sicherzustellen.
Die Bundesanwaltschaft kündigte am selben Tag an, Ergebnisse der Aktion erst nach Auswertung sichergestellten Materials der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Sie äußerten noch am selben Tag in der Presse scharfe Kritik an den Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden.
Mich interessiert nun folgendes:
werden Ihnen als Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Mitglied der Fraktion der Grünen die belastenden Materialien, die der Staatsanwaltschaft für die Erwirkung entsprechender Durchsuchungsbeschlüsse bei den zuständigen Gerichten vorliegen müssen und die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen zeitlich so deutlich vor der offiziellen Presseveröffentlichung durch die Bundesanwaltschaft bekannt gemacht oder woher nehmen Sie sonst so schnell die erstaunliche Detailkenntnis, die m.E. von Nöten wäre, diese Aktion als reine Einschüchterungsmaßnahme der Polizeibehörden zu entlarven?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Waeger
(siehe zu den Tatsachenbehauptungen und Zitaten: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1178534953045&openMenu=987490165154&calledPageId=1013016724320&listid=1018881578370 )
Sehr geehrter Herr Wagner,
mit Dank für Ihr Interesse möchte ich auf Ihre Frage nachstehend im Namen von Frau Claudia Roth eingehen. Die Abgeordneten des Bundestages werden nicht und müssen nicht informiert werden, welche Materialien die Bundesanwaltschaft den zuständigen Gerichten für die Erwirkung von Durchsuchungen und Ähnlichem vorgelegt hat. Das sind Selbstverständlichkeiten und das A und O der demokratischen Gewaltenteilung.
Es ist aber legitim zu erwarten, dass die Bundesanwaltschaft eine derartige Aktion im Rahmen des Möglichen begründet und nicht dem Reich von Vermutungen und Unverbindlichkeiten überlässt. Wenn Politiker und Medien über Hintergründe von solchen Aktionen nicht im ausreichenden Maße informiert werden, hat man zumindest eine andere Informationsquelle, nämlich die der Betroffen, was, wie und wonach zum Beispiel durchsucht worden ist. Anhand dieser Informationen ist es wohl möglich, eine erste Einschätzung der Entscheidung bzw. der Aktion der Bundesanwaltschaft abgeben zu können. Diese Einschätzung ist dann ein politisches Statement. Dieses demokratische Recht kann man doch nicht ernsthaft in Frage stellen. Sie wissen sicherlich, dass die Bundesanwaltschaft bis heute einer überzeugenden und sachlichen Argumentation schuldig geblieben ist. Die neuerlichen Medienberichte haben mittlerweile die Unverhältnismäßigkeit des Vorgehens der Bundesanwaltschaft hinreichend dargelegt. Damit war die Stellungnahme von Frau Roth völlig berechtigt und richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Ali Mahdjoubi
Wissenschaftlicher Mitarbeiter